illwerke vkw AG, Bregenz - Veröffentlichung nach § 46c Abs 3 GNL
Seilbahn Tafamunt, Erneuerung der Felssicherung im Bereich der Bergstation im Gemeindegebiet von Gaschurn
Beginn der Veröffentlichung: 05.06.2024
Ende der Veröffentlichung: 03.07.2024
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/illwerke-vkw-ag-bregenz-ver%C3%B6ffentlichung-nach-%C2%A7-46c-abs-3-gnl-1
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 03.07.2024 09:51
Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat am 05.06.2024, Zl BHBl-II-960-48/2023-14, einen Feststellungsbescheid gemäß § 26a Abs 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl Nr 22/1997 idgF, hinsichtlich der Vorverlegung der Flugzeiten für Transportflüge mit Helikoptern im Zuge der Bauausführung für die Erneuerung der Felssicherungen im Bereich der Bergstation der Tafamuntbahn im Nahbereich der Natura-2000-Gebiete "Verwall" und "Schuttfluren Tafamunt" im Gemeindegebiet Gaschurn erlassen. Es wurde festgestellt, dass die erwähnten Natura-2000-Gebiete sowie seine Schutzgüter durch das zuvor erwähnte Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt werden.
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