Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt für die österreichische Staatsbürgerschaft
Allgemeines
Es sind feste und regelmäßige eigene Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt nachzuweisen. Die letzten geltend gemachten sechs Monate müssen jedenfalls unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt liegen.
Feste und regelmäßige eigene Einkünfte werden durch regelmäßige Aufwendungen geschmälert, insbesondere durch Mietbelastungen, Kreditbelastungen, Pfändungen und durch Unterhaltszahlungen an Dritte nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen.
Die Richtsätze für den Lebensunterhalt sind im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz geregelt. Für das Jahr 2025 betragen die Richtsätze:
Einzelrichtsatz € 1.273,99
Familienrichtsatz € 2.009,85
Erhöhung für jedes minderjährige Kind je € 196,57
Volljährige Angehörige (18 - 23 Jahre), welche im gemeinsamen Haushalt leben und die sich noch in einer Ausbildung befinden je € 468,58
Volljährige Angehörige (ab 24 Jahren), welche im gemeinsamen Haushalt leben und die sich noch in einer Ausbildung befinden je € 832,68
Im geltend gemachten Zeitraum müssen die Einkünfte des Antragstellers ihm eine Lebensführung ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Sozialhilfeleistungen ermöglichen.
Beispiele:
Berechnung des hinreichend gesicherten Lebensunterhaltes für eine Einzelperson:
Für die Berechnung benötigen Sie Ihre Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre. Diese erhalten Sie auf FinanzOnline. Bitte nehmen Sie vom Einkommenssteuerbescheid den Betrag in der Zeile "Gesamtbetrag der Einkünfte". Dies ist Ihr Jahresnettoeinkommen.
Dann zählen Sie alle monatlichen Ausgaben für Miete, Pfändungen, Kreditraten und Unterhaltszahlungen zusammen. Wenn alle diese Ausgaben mehr als € 376,27 ausmachen, ziehen Sie von diesen Ausgaben € 376,27 ab (Stand 2025). Den restlichen Betrag ziehen Sie von Ihrem Nettoeinkommen ab.
Berechnungsbeispiel für eine alleinstehende Person für ein Jahr:
Monatliche Miete: € 900 + monatliche Kreditrate € 200 = Ausgaben € 1.100
€ 1.100 - € 376,27 = € 723,73 x 12= € 8.684,76 (Ausgaben für ein ganzes Jahr)
Nun müssen Sie die jährlichen Ausgaben von Ihrem Jahresnettoeinkommen abziehen.
Jahresnettoeinkommen € 30.800 - € 8.684,76 = € 22.115,24
Der Richtsatz für eine alleinstehende Person beträgt monatlich € 1.273,99 im Jahr 2025. € 1.273,99 x 12 = € 15.287,88
Das Jahresnettoeinkommen (unter Berücksichtigung der jährlichen Ausgaben) ist somit höher als der Richtsatz für eine alleinstehende Person (€ 1.273,99). In diesem Berechnungsbeispiel wäre somit der Lebensunterhalt hinreichend gesichert.
Berechnungsbeispiel für ein Ehepaar mit einem minderjährigem Kind:
Monatliche Miete: € 1.200 + monatliche Kreditrate € 400 = Ausgaben € 1.600
€ 1.600 - € 376,27 = € 1.223,73 x 12= € 14.684,76 (Ausgaben für ein ganzes Jahr)
Nun müssen Sie die jährlichen Ausgaben von Ihrem Jahresnettoeinkommen abziehen.
Jahresnettoeinkommen Ehemann € 30.800
Jahresnettoeinkommen Ehefrau € 12.600
Familienbeihilfe (Stand 2025) € 148 x 12= € 1.776
Kinderabsetzbetrag (Stand 2025) € 70,90 x 12= € 850,80
Jährliches Nettofamilieneinkommen: € 46.026,80
Der Richtsatz für ein Ehepaar beträgt monatlich € 2.009,85 und für ein Kind € 196,57 im Jahr 2025. Das ergibt eine monatliche Summe in der Höhe von € 2.206,42. Das belauft sich auf einen jährlichen Gesamtbetrag in der Höhe von € 26.477,04.
Das Jahresnettoeinkommen (unter Berücksichtigung der jährlichen Ausgaben) ist somit höher als der Richtsatz für eine Familie (€ 2.206,42). In diesem Berechnungsbeispiel wäre somit der Lebensunterhalt hinreichend gesichert.
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