Heimat- und Brauchtumspflege Förderung
Das Land Vorarlberg fördert im Bereich "Heimat und Brauchtum" im Rahmen von Jahres- und Projektbeiträgen zahlreiche ehrenamtlich geführte Verbände und Vereine, die aktiv in der Gesellschaft verankert sind sowie kulturell unverwechselbare und gleichzeitig zeitgemäße volkskulturelle Projekte umsetzen. Projekte, die dem Kulturaustausch dienen, sind eine weitere wichtige Förderschiene.
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Der Erhalt und die Weiterentwicklung von regionalem, gelebten Brauchtum sowie die Pflege des kulturelles Erbes
- Aufarbeitung der regionalen Identität
- Projekte, die dem Kulturaustausch dienen
Vorarlberger Landestrachtenverband
Das Land fördert ebenso den Vorarlberger Landestrachtenverband, der seit über 50 Jahren besteht. Derzeit gehören ihm über 50 Vereine mit ca. 4600 Mitgliedern an. Die Geschäftsstelle des Vereins ist eine Informationsstelle für die Mitgliedsvereine und Anlaufstelle über Förderansuchen zur Trachtenanschaffung oder Volkstanzkurse etc.
Link: http://www.vorarlberger-landestrachtenverband.at
Qualitätssicherung und Transparenz - Kunstkommissionen, Kulturbeirat, Kulturbericht
Um ein hohes Niveau der Kunst- und Kulturförderung zu gewährleisten, beraten in den meisten Kultursparten Kunstkommissionen die Entscheidungsträger. Mit den darin bestellten Expertinnen und Experten der Kulturszene wird die Partizipation gelebt und die Fachkompetenz gesichert. Zusätzlich berät ein ehrenamtlich bestellter Kulturbeirat des Landes die Kulturabteilung zu wichtigen Fragen der strategischen Ausrichtung. Über die Arbeit der Kunstkommissionen finden Sie weitere Informationen im angehängten Leitfaden (PDF, 236 KB). Zur Information aller Interessierten erstellt die Kulturabteilung jährlich einen Kulturbericht. Darin wird im Sinne der Transparenz über die Vergabe aller öffentlichen Mittel aus dem Kulturbudget berichtet.
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Termine und Fristen
Viermal pro Jahr trifft sich die Kunstkommission, um die eingereichten Projekte zu bewerten. So ergeben sich folgende Einreichfristen:
Termine 2024
12. Mai 2024
11. August 2024
03. November 2024
Rechtsgrundlagen
Kulturförderungsgesetz
Kunstförderrichtlinie
Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Kontaktdaten
Kultur
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22305
F +43 5574 511 922395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.