Häufig gestellte Fragen zur österreichischen Staatsbürgerschaft (FAQ´s)
Wo ist der Antrag für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu stellen?
Der Antrag ist persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Inneres und Sicherheit, Römerstraße 15, 6900 Bregenz, einzubringen.
Wie kann ich allgemeine Informationen zur Staatsbürgerschaft bzw. Terminvereinbarung erhalten?
Allgemeine Informationen erhalten Sie unter anderem auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres. Für Anfragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte per E-Mail an stb@vorarlberg.at.
Wie lange dauert das Verfahren, bis ich die österreichische Staatsbürgerschaft erhalte?
In einem Staatsbürgerschaftsverfahren sind umfangreiche Erhebungen durchzuführen. Dieses nimmt daher einen längeren Zeitraum in Anspruch. Die Erhebungen sowie Überprüfungen des Antrages dauern ca. sechs Monate. Nach positivem Abschluss kann dann ein Zusicherungsbescheid ausgefolgt werden. Damit kann der Antragsteller den Austritt aus seinem bisherigen Staatsverband beantragen (sofern ein Austritt zumutbar und möglich ist). Sobald der Austritt der Abteilung Inneres und Sicherheit (Ia) zur Kenntnis gebracht worden ist, werden abschließende Abfragen durchgeführt (strafrechtliche Unbescholtenheit usw.). Nach deren positivem Abschluss wird dann in weiterer Folge die Verleihung der Staatsbürgerschaft vorgenommen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Für das Ansuchen um Verleihung der Staatsbürgerschaft, auch die Erstreckung auf den Ehegatten, fallen Gebühren in der Höhe von € 125,60 an. Bei Minderjährigen beträgt die Gebühr € 68,50. Die Gebühren für das Ansuchen sind auch dann zu entrichten, wenn das Ansuchen abgelehnt werden sollte.
Neben der Gebührenschuld für das Ansuchen sind für die Verleihung (Erstreckung der Verleihung) der Staatsbürgerschaft folgende Gebühren und Verwaltungsabgaben zu entrichten:
Wenn auf die Verleihung ein Rechtsanspruch besteht:
Gebühren | Verwaltungsabgaben | |
Verleihung an den Antragsteller | € 867,40 | € 65,90 bis € 545,00 *) |
Erstreckung auf den Ehegatten | € 867,40 | € 65,90 bis € 545,00 *) |
Erstreckung auf die Kinder | € 247,90 | frei |
Wenn auf die Verleihung kein Rechtsanspruch besteht:
Gebühren | Verwaltungsabgaben | |
Verleihung an den Antragsteller | € 1.115,30 | € 131,80 bis € 1.090,00 *) |
Erstreckung auf den Ehegatten | € 867,40 | € 131,80 bis € 1.090,00 *) |
Erstreckung auf die Kinder | € 247,90 | frei |
*) Die Verwaltungsabgabe ist von der Höhe des Einkommens und den Unterhaltsverpflichtungen abhängig.
Pro „Staatsbürgerschaftstest“ und „Zusicherungsbescheid“ ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von € 30,80 zu zahlen.
Was muss ich tun, wenn ich die Deutschkenntnisse nicht nachweisen kann?
Nach § 10a Abs. 2 Z 3 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 können Fremde, denen auf Grund ihres physisch oder psychisch dauerhaft schlechten Gesundheitszustandes, insbesondere auch auf Grund von Sprach- oder Hörbehinderungen, die Erbringung der Nachweise nicht möglich ist, der Behörde ein fachärztliches Attest vorlegen. In weiterer Folge wird dies dann amtsärztlich geprüft.
In welchem Bundesland kann ich den Antrag einbringen?
Nach § 39 Abs. 2 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 ist in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft jene Landesregierung zuständig, in der Sie den Hauptwohnsitz haben.
Ich bin bereits österreichischer Staatsbürger und möchte eine andere Staatsangehörigkeit annehmen. Gibt es Möglichkeiten, dass ich meine österreichische Staatsbürgerschaft nicht verliere?
Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen, unter Angabe Ihrer Telefonnummer, schriftlich an die E-Mail-Adresse stb@vorarlberg.at. Wir werden uns dann schnellstmöglichst bei Ihnen melden.
Ich bin der Meinung, dass ich alle Voraussetzungen erfülle. Was kann ich nun tun?
Bitte beantworten Sie alle Punkte im Fragebogen. Anschließend können Sie diesen via E-Mail an stb@vorarlberg.at übermitteln. Die zuständigen Mitarbeitenden werden sich so rasch wie möglich bei Ihnen melden.
Ich lebe weniger als sechs Jahre in Österreich und habe Leistungen im besonderen Interesse der Republik erbracht. Was gibt es für Möglichkeiten?
Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres.
Kontaktdaten
Inneres und Sicherheit
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21105
F +43 5574 511 921195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb
Weitere Kontaktinformationen
Für die Terminvereinbarung bzw. Anfragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an stb@vorarlberg.at.
Die Mitarbeiter:innen des Sekretariates sind telefonisch unter + 43 5574 511 21118, + 43 5574 511 21174 bzw. + 43 5574 511 21175 erreichbar.
Weitere Informationen
Zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf finden Sie hier.