Asset-Herausgeber

Zurück Trinkwasser. Glyphosat in Trinkwasser

Glyphosat im Trinkwasser

Bereits seit dem Jahre 2002 untersucht das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit das Vorarlberger Trinkwasser unter anderem auf Glufosinat, Glyphosat und dessen Abbauprodukt AMPA (Aminomethylphosphonsäure). Beim Glyphosat handelt es sich um die biologisch wirksame Hauptkomponente einiger Breitbandherbizide, die hauptsächlich im Acker- und Obstbau eingesetzt werden. 
Von den seither 959 auf diese Stoffe untersuchten Trinkwässern, konnten in 14 Proben sehr geringe Spuren der Stoffe nachgewiesen werden (1,5 % aller untersuchten Trinkwasserproben). 

Seit 2018, der ersten Veröffentlichung des Internetberichts zu diesem Thema, wurden 416 Proben untersucht. In nur einer dieser Proben konnte eine sehr geringe Konzentration an AMPA nachgewiesen werden. Ein erfreulicher Trend, welcher von einem hohen Problembewusstsein der Bevölkerung zeugt, und den es unbedingt zu erhalten gilt. 

 

Anzahl

Positive Befunde

 

Glyphosat

2

an 2 Stellen (Werte zwischen 0,018 und 0,023 µg/l)

Glufosinat

1

an einer Stelle (0,022 µg/l)

AMPA

11

an 5 Stellen (Werte zwischen 0,030  und 0,084 µg/l)

 

Der Trinkwassergrenzwert für Glyphosat und Glufosinat beträgt 0,10 µg/l, der Aktionswert für AMPA liegt bei 3 µg/l. 
Wie die Untersuchungen zeigen, liegen die Werte von Glufosinat, Glyphosat und AMPA im Vorarlberger Trinkwasser ausnahmslos deutlich unterhalb des jeweiligen Parameter- bzw. Aktionswerts.
 

Quellen: 

Trinkwasserverordnung 
TWV__Fassung_vom_10_01_2018.pdf (verbrauchergesundheit.gv.at)

Aktionswerte bezüglich nicht relevanter Metaboliten von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in Wasser für den menschlichen Gebrauch
Aktionswerte_Trinkwasser_Metaboliten.pdf (verbrauchergesundheit.gv.at)

Kontaktdaten

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

umweltinstitut@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.