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Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Organisation zur Vollziehung des Land- und Forstarbeitsrechtes

Veröffentlichung des Begutachtungsentwurfs betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Organisation zur Vollziehung des Land- und Forstarbeitsrechtes

Beginn der Veröffentlichung: 19.12.2024

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/gesetz-%C3%BCber-eine-%C3%A4nderung-des-gesetzes-%C3%BCber-die-organisation-zur-vollziehung-des-land-und-forstarbeitsrechtes

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 22.12.2024 06:28

Die Landesregierung hat über den Entwurf betreffend ein

 

Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Organisation zur Vollziehung des Land- und Forstarbeitsrechtes

 

das Begutachtungsverfahren eröffnet.

 

 

Sie finden den Gesetzesentwurf unter „Downloads“ am Ende dieser Veröffentlichung.

 

Die Begutachtungsfrist endet am 24. Jänner 2025.

 

Jede Person kann bis zum Ende der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf Änderungsvorschläge abgeben (Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung).

 

Sie sind eingeladen, Ihre Änderungsvorschläge mit E-Mail (land@vorarlberg.at) oder mit Online-Formular zu senden. Datenschutzrechtliche Informationen finden Sie im Online-Formular.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Ihre Stellungnahme zum Gesetzesentwurf im Internet auf der Homepage des Landes Vorarlberg veröffentlicht wird; davon ausgenommen sind Stellungnahmen von natürlichen Personen, die in die Veröffentlichung nicht eingewilligt haben.

Kontaktdaten

Gesetzgebung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20205

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