Gemeindeabgaben
Die Finanzabteilung des Landes ist mit Angelegenheiten der Gemeindeabgaben befasst. Dies betrifft beispielsweise die Gemeindegebühren (Wasser-, Kanalgebühren), die Tourismus- oder die Zweitwohnsitzabgaben.
Wesentliche rechtliche Bestimmungen zu den Gemeindeabgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) finden sich in der Finanz-Verfassung 1948, dem Finanzausgleichsgesetz, den jeweiligen Materiengesetzen sowie in den Verordnungen der einzelnen Gemeinden.
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
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Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
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Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.