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Gemeinde Kennelbach; | Durchführung von Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässer im Arbeitsfeld „Fallender Bach 2024“ im Gemeindegebiet von Kennelbach | - Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 | ....

Beginn der Veröffentlichung: 16.07.2024

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/gemeinde-kennelbach-1

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 01.11.2024 04:27

Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz,
hat im Namen und Auftrag der Gemeinde Kennelbach mit Eingabe vom 02.04.2024, eingelangt
bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz am 07.04.2024, um die Erteilung der Bewilligung nach
dem Wasserrechtsgesetz 1959 und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für
die Durchführung von Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässer im
Arbeitsfeld „Fallender Bach 2024“ im Gemeindegebiet von Kennelbach, angesucht.

Kontaktdaten

Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Wirtschaft und Umweltschutz

Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz

T +43 5574 4951 52218

F +43 5574 511 952095

bhbregenz@vorarlberg.at

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