Gehaltsgestaltung: Wertschätzung für Einsatz
Im Jahr 2020 wurde in der Vorarlberger Landesverwaltung durch eine Novelle des Landesbedienstetengesetzes 2000 ein neues Gehaltssystem eingeführt, das für alle neuen Bediensteten im Landesdienst gleichermaßen gilt.
Unser Einreihungsplan: Ihr Job, Ihre Gehaltsklasse
Um die verschiedenen Stellen im Landesdienst transparent zu ordnen, wurde ein nachvollziehbarer Einreihungsplan entwickelt. Dieser ordnet alle Modellstellen nach Job-Familien und Modellfunktionen. Eine Modellfunktion fasst Stellen mit ähnlichen Anforderungen zusammen und besteht aus mehreren Modellstellen.
Die Bewertung der Modellstellen erfolgt nach klaren Kriterien wie Wirkungsbereich, Entscheidungs-, Fachkompetenz, Führungskompetenz, Kommunikation, körperliche oder psychische Beanspruchung sowie Umwelteinflüsse. Die sich daraus ergebende Gehaltsklasse ist im Einreihungsplan ersichtlich.
Die Zuordnung einer konkreten Stelle zur Modellstelle basiert auf der Stellenbeschreibung, die die Grundlage für die Stellenbewertung bildet. Die Gehaltsklasse wird bereits in der Stellenausschreibung angegeben.
Ihre Vordienstzeiten: Erfahrung, die zählt
Praktische Erfahrung vor dem Eintritt in den Landesdienst wird je nach Relevanz für die Stelle angerechnet: entweder 1:1 (einschlägig), 1:3 (dienlich) oder nicht relevant.
Als praktische Erfahrung gelten alle auf Erwerb gerichteten Tätigkeiten – ob selbstständig oder angestellt – sowie Gerichts- und Verwaltungspraktika, Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst, und das Freiwillige Soziale Jahr (bis zu 12 Monate). Ehrenamtliche Tätigkeiten und Ausbildungszeiten (z.B. Lehre oder Praktikum) werden nicht angerechnet.
Durchlässigkeit im Landesdienst: So funktioniert es
Jede Modellstelle erfordert eine bestimmte Fachkompetenz. Diese Kompetenz kann durch Ausbildung oder praktische Erfahrung erworben werden. Dadurch sind Stellen flexibler besetzbar, da fehlende Ausbildung in den meisten Fällen durch langjährige relevante Erfahrung ausgeglichen werden kann.
Bei der Zuweisung zu einer Modellstelle wird sowohl Ihre Ausbildung als auch Ihre praktische Erfahrung berücksichtigt. Eine höhere Ausbildung verringert die für die Stelle notwendige Erfahrung. Praktische Erfahrung kann bei weniger Ausbildung für einen Ausgleich sorgen.
Ihre anrechenbaren Vordienstzeiten bestimmen die Gehaltsstufe, in der Sie starten. Alle zwei Jahre steigen Sie um eine Gehaltsstufe bis Stufe 12 erreicht ist. Fehlt es an der geforderten Erfahrung, kann das Gehalt um 5 bis 10 % reduziert werden, und der Aufstieg verzögert sich, bis die nötige Erfahrung vorliegt.
Ihre Unterlagen: Damit wir Ihr Gehalt berechnen können
Für eine genaue Berechnung Ihres Gehalts benötigen wir folgende Unterlagen:
- Lebenslauf mit Details zum beruflichen Werdegang
- Versicherungsdatenauszug
- Ausbildungsnachweise
- Dienstzeugnisse (falls vorhanden)