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Gebarungsprüfungen

Unter Gebarung ist jedes Verhalten zu verstehen, das finanzielle Auswirkungen hat.

Unser Zuständigkeitsbereich ist in der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung festgelegt und umfasst (die):
 

  • Überprüfung der Gebarung des Landes – Interne Revision
  • Überprüfung der Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden, Gemeindeaufsicht in Angelegenheiten des V. Hauptstückes des Gemeindegesetzes (GG), Genehmigung von Beschlüssen (§ 91 GG)
  • Überprüfung der Gebarung von Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Landesorganen oder von Personen (Personengemeinschaften) verwaltet werden, die hiezu von Landesorganen bestellt sind
  • Überprüfung der Gebarung physischer und juristischer Personen hinsichtlich der Verwendung von Landesmitteln, soweit diese Prüfung vorbehalten bzw. dieser Prüfung zugestimmt wurde
  • Interne Meledestelle für das Land gemäß § 4 HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)
  • Das Hinweisgebersystem des Landes


Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften prüfen wir die Gebarungen insbesondere auf ihre Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Unser jährlicher Prüfplan wird anhand von Risikokriterien erstellt und ist von der Landesregierung zu genehmigen.

Kontaktdaten

Gebarungskontrolle

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Klostergasse 20, 6901 Bregenz

T +43 5574 511 23305

F +43 5574 511 923395

gebarungskontrolle@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.