Wasservögel schützen statt füttern
Große Ansammlungen von Wasservögeln können zu massiven Verunreinigungen im Ufer- und Flachwasserbereich führen. Das Füttern schadet auch den Tieren selbst. Ein wichtiger Beitrag für den Erhalt einer hygienisch unbedenklichen Badewasserqualität ist auf das Füttern von Wasservögeln zu verzichten.
Während der Sommermonate kann es durch eine hohe Dichte von Wasservögeln im Gewässer und rund um die Badestelle zu Verunreinigungen (Kot, etc.) kommen. Durch stärkere Niederschläge gelangen diese Fäkalkeime schließlich vermehrt in die Gewässer. Eine erhöhte Keimbelastung kann auch für den Menschen gesundheitsgefährdend sein, wenn das Wasser verschluckt wird (Erbrechen, Durchfall).
Ein wichtiger Beitrag für den Erhalt einer hygienisch unbedenklichen Badewasserqualität ist daher auf das Füttern von Wasservögeln durch den Menschen zu verzichten.
Dies ist nicht nur aus Sicht der Badewasserqualität wichtig. Auch die Tiere selbst leiden unter der Fütterung mit Brot und ähnlichem. Einerseits sind die Wasservögel das unnatürliche Futter nicht gewohnt und es kann zu Mangelerscheinungen und Wachstumsstörungen kommen. Zudem verschimmelt das Brot teilweise im Wasser oder am Ufer und quillt später nach dem Fressen im Magen der Vögel auf, womit auch die Tiere selbst schwer erkranken können. Die Fütterung lockt auch oft viele Vögel an, die durch die erhöhte Konkurrenz zunehmend aggressiv gegen ihre Artgenossen oder andere Vogelarten werden. Auch die Ausbreitung von Krankheiten (z.B. Vogelgrippe) und Parasiten wird dadurch gefördert.
Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Fachinformation über die Auswirkungen der Fütterung von Wasservögeln.
Kontaktdaten
Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)
Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 42099
F +43 5574 511 942095
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.