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Forstliche Raumplaung

Raum als kostbares Gut

Die im Forstgesetz 1975 festgelegten Aufgaben der forstlichen Raumplanung sind die Darstellung und vorausschauende Planung der Waldverhältnisse und die Koordinierung aller für den Wald und die Umwelt in Betracht kommenden und dafür bedeutsamen öffentlichen Interessen. Die im Forstgesetz bestimmten Instrumente der forstlichen Raumplanung sind der Waldentwicklungsplan (WEP), der Waldfachplan (WAF) und der Gefahrenzonenplan (GZP). Sie stellen die Datengrundlagen für forstpolitische Entscheidungen dar. Der Waldentwicklungsplan und der Gefahrenzonenplan sind im Internet digital aufrufbar. 

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Forstwesen

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Weitere Informationen

https://www.waldentwicklungsplan.at/