Prozessbegleitung für Projekte
Förderung für die Begleitung von Kinder- bzw. Jugendbeteiligungsprojekten
(max. Förderhöhe 3500 EUR)
Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Beteiligungsprozessen
Kinder und Jugendliche sind die Zukunft der Gemeinde. Vielerorts werden junge Menschen in die Gestaltung ihres Lebensumfeldes eingebunden. Um die Beteiligung von jungen Menschen gut gelingen zu lassen und Know-how aufzubauen, ist die Unterstützung durch erfahrene ProzessbegleiterInnen hilfreich.
Zweck
Mit qualitätsvoller Begleitung wird Raum für Beteiligung geschaffen. Junge Menschen sammeln Erfahrungen in der Mitgestaltung der Gemeinde und werden in ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt. Kinder- und Jugendliche nehmen sich als aktiven Teil der Gemeinschaft wahr und helfen dabei die Gemeinden lebendig zu halten. Gemeinden gewinnen vertrauen und Know-how in der Beteiligung von BürgerInnen und können die dabei, entstehenden Begleitungskosten mit Unterstützung des Landes abdecken. Zudem werden ausgewählte SDGs (Sustainable Development Goals) in den Projekten implementiert.
Förderkriterien
Die Förderhöhe beträgt maximal 75% der belegbaren Kosten, welche durch die Beauftragung einer externen Projektbegleitung entstehen. Der maximale Förderbetrag ist mit 3500 EUR festgelegt. Bei einer gemeindeübergreifenden Kooperation kann sich die Fördersumme pro kooperierender Gemeinde um max. 1800EUR erhöhen. Die max. Fördersumme für eine gemeindeübergreifende Kooperation beträgt 7000 EUR. Der max. förderbare Stundensatz liegt bei 105 EUR netto. Die Auszahlung durch die Förderstelle erfolgt auf Basis eines Ergebnisberichts und Originalbelegen.
Kontaktdaten
Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 20605
F +43 5574 511 920695
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Weitere Kontaktinformationen
Lydia Fischkandl
T +43(0)5574/511- 20611
lydia.fischkandl@vorarlberg.at
Weitere Informationen
Antragstellung
Gemeinden und Regionalstellen in Vorarlberg haben die Möglichkeiten zur Antragstellung an das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung. Über die Zu- oder Absage der Fördermittel wird nach einer fachlichen Begutachtung des Antrags und nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten entschieden. Die Qualitätskriterien der Kinder- und Jugendbeteiligung der ARGE Partizipation dienen hierbei als zentrale Bewertungshilfe. Antragstellende erhalten in einem nächsten Schritt eine schriftliche Verständigung über das Ergebnis der Prüfung. Den entsprechenden Förderantrag finden Sie im Download-Bereich.
Das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung ist für diese Förderung die ausführende Stelle im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Gerne steht Ihnen das Team für Anfragen diesbezüglich zur Verfügung.