Förderung bei Mehrlingsgeburten
Um Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Geburt von Mehrlingen finanziell zu unterstützen stellt das Land Vorarlberg eine einmalige Förderung zur Verfügung.
Um Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Geburt von Mehrlingen finanziell zu unterstützen stellt das Land Vorarlberg eine einmalige Förderung zur Verfügung.
Die einmalige Geldleistung beträgt bei Zwillingsgeburt Euro 800,00, Drillingsgeburt Euro 1.200,00 und für jedes weitere Kind Euro 400,00. Die einmalige Geldleistung wird nur auf Antrag mittels digitalem Antragsformular gewährt. Das Antragsformular ist ab 8.1.2025 verfügbar.
Anspruchsberechtigt ist:
- Gesetzliche Vertretung der Mehrlingskinder wie Eltern und Erziehungsberechtigte, Adoptiv- und Pflegeeltern, vorrangig jener Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht.
Voraussetzungen für die Gewährung:
- Gültig für die Geburt von Mehrlingen ab dem 1.1.2025
- Hauptwohnsitz des antragstellenden Elternteils bzw. der erziehungsberechtigten Person in Vorarlberg
- Anspruch auf Familienbeihilfe für die Mehrlingskinder
- Antragstellung innerhalb des ersten Lebensjahres der Mehrlingskinder
Das Antragsformular ist ab 8.1.2025 verfügbar.