EUropa in meiner Region – beteiligte Projekte 2020
Im Herbst 2020 öffneten drei EU-geförderte Projekte in Vorarlberg im Rahmen der Kampagne „EUropa in meiner Region“ ihre Türen für die Bevölkerung.
Anlässlich der 25-jährigen EU-Mitgliedschaft Österreichs wurden 2020 bei „EUropa in meiner Region“ 25 EU-geförderte Projekte in ganz Österreich gezeigt. Im Rahmen dieser Kampagne präsentierten sich in Vorarlberg drei Projekte aus den Bereichen ELER, EFRE und ESF. Mehr Informationen zu den teilnehmenden Projekten finden Sie in der Veranstaltungsbroschüre von 2020.
Projekte in Vorarlberg
Projekt Innovative Metallverarbeitung für Designermöbel
Die Jürgen Krämer GmbH hat eine neues innovatives Verfahren für die Metallbe- und -verarbeitung entwickelt. Diese Entwicklung bildete die Grundlage für die Umsetzung neuer Produkte im Bereich Metall und Möbel. Das Projekt wurde aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
Projekt Top for Job
Mit Hilfe des Projekts Top for Job wird es asylberechtigten und subsidiär schutzberechtigten Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren ermöglicht, einen Pflichtschulabschluss am Berufsförderungsinstitut der AK Vorarlberg innerhalb von 15 Monaten zu erlangen. Das Projekt wurde aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Projekt Regionalmarkt Vorderland - Walgau - Bludenz – Guat‘s vo do!
Der Verein Regionalmarkt Vorderland-Walgau-Bludenz und der Regionalshop gnuss bringen Erzeugnisse von regionalen Produzenten zu den Kunden. Das Projekt wurde aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und von der LEADER-Region Vorderland-Walgau-Bludenz unterstützt.
Kontaktdaten
Europaangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 20305
F +43 5574 511 920395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb