EU-Erweiterung: Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde von sechs Mitgliedstaaten in den 1950er Jahren gegründet. Die Europäische Union von heute umfasst 27 Mitgliedstaaten. Die EU entwickelt sich also nicht nur inhaltlich weiter, sie vergrößert sich auch: jeder europäische Staat, der die Kriterien von Kopenhagen erfüllt, kann Mitglied werden.
Beitrittsantrag, Beitrittsverhandlungen
Ein Beitrittsantrag setzt eine Reihe von Verfahren in Gang. Wesentlich sind die Kriterien von Kopenhagen, die als Voraussetzung für die Aufnahme von Verhandlungen zu erfüllen sind. Diese beinhalten neben der politischen und rechtstaatlichen Stabilität auch eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen („acquis-Kriterium“).
Die Verhandlungen mit beitrittswerbenden Staaten – die nach Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten starten – führt die Europäischen Kommission, stimmt sich dabei immer wieder mit den Mitgliedstaaten ab. Rein praktisch werden die Verhandlungen in thematische Verhandlungskapitel untergliedert. Erst wenn alle Kapitel abgeschlossen sind, findet die Abstimmung über den Beitritt statt – alle EU-Mitgliedstaaten müssen zustimmen, ebenso das Europäische Parlament.
Mit wem wird derzeit verhandelt?
Im Dezember 2023 hat der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau beschlossen. Gleichzeitig haben die EU-Staats- und Regierungschefs Georgien den Status eines Bewerberlandes zuerkannt, sofern die in der Empfehlung der Kommission vom November 2023 dargelegten Maßnahmen ergriffen werden. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, die 2005 eröffnet wurden, sind seit dem Jahr 2018 „eingefroren“.
Seit längerem wird schon mit Montenegro und Serbien über einen Beitritt verhandelt. Vor einigen Jahren haben auch Nordmazedonien und Albanien sowie Bosnien und Herzegowina einen Beitrittsantrag gestellt; mit allen drei Ländern wurden die Beitrittsverhandlungen gestartet, zu Bosnien und Herzegowina hat dies der Europäische Rat vom März 2024 beschlossen.
Änderung des Beitrittsverfahrens
Um den Beitrittsprozess glaubwürdiger zu gestalten, hat die Europäische Kommission striktere Regelungen für zukünftige EU-Beitrittsverhandlungen entwickelt. Laut der Mittteilung zur Stärkung des Beitrittsprozesses soll dieser besser auf „wesentliche Reformen“ fokussiert werden, angefangen bei der Rechtsstaatlichkeit, der Funktionsweise der demokratischen Institutionen und der öffentlichen Verwaltung sowie der wirtschaftlichen Entwicklung.
Auch werden die Verhandlungen nicht mehr in 36 Verhandlungskapiteln abgehandelt, sondern diese Kapitel zu thematischen Gruppen zusammengefasst. Die Verhandlungen zur ersten Gruppe, den wesentlichen Reformen, werden als erste eröffnet und als letzte abgeschlossen. Es können nur ganze Gruppen abgeschlossen werden.
Wenn die Beitrittswerber die Reformprioritäten umsetzen, sollte dies die Beteiligung an einzelnen EU-Politikbereichen, dem EU-Markt und EU-Programmen ermöglichen (eine sog. Periode des „phasing in“). Rückschritte bei der Umsetzung von Reformen insbesondere im Bereich der Rechtsstaatlichkeit sollen demgegenüber sanktioniert werden.
Weitere Informationen zum Erweiterungsprozess finden Sie auf den Internetseiten der Europäische Kommission.
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