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Entlaufene Heim- und Haustiere – Veröffentlichung nach § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz

Die aktuellen Fundtiere werden für die Bezirkshauptmannschaften auf der Homepage des Vorarlberger Tierschutzheim gGmbH unter folgendem Link veröffentlicht.

Beginn der Veröffentlichung: 19.09.2022

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/de-LL/-/entlaufene-heim-und-haustiere-ver%C3%B6ffentlichung-nach-%C2%A7-30-abs.-6-tierschutzgesetz

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 22.11.2024 17:52

Die aktuellen Fundtiere werden für die Bezirkshauptmannschaften auf der Homepage des Tierschutzheimes unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.vlbg-tierschutzheim.at/fundtiere/

Wird nicht innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz (TschG) eine Ausfolgung im Sinne des § 30 Abs. 8 TschG begehrt, so kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden. Solange sich die Fundtiere im Sinne § 30 Abs. 1 TSchG in der Obhut der Behörde befinden, erfolgt ihre Haltung auf Kosten und Gefahr des Tierhalters.

Hinweis: Die Ausfolgung der Tiere kann im Tierheim selbst angesucht werden ausgenommen davon sind Wildtiere nach dem Tierschutzgesetz, die nicht im Tierheim untergebracht sind. Für die Ausfolgung dieser ist die Veterinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft zu kontaktieren (siehe Kontakt).
 

Kontaktdaten

Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Veterinärwesen

Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz

Standortanschrift: Spitalgasse 8, 6700 Bludenz

T +43 5552 6136 51911

F +43 5574 511 951095

bhbludenz@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

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