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Digitales Europa 2021-2027

Mit dem EU-Programm Digitales Europa wird der digitale Wandel vorangetrieben, indem Finanzmittel für die Einführung von Spitzentechnologien in Schlüsselbereichen wie künstliche Intelligenz, Supercomputer und Cybersicherheit bereitgestellt werden. Das verfügt über eine Mittelausstattung in Höhe von 7,59 Mia. Euro.

Ziel des Programms
Das Ziel des Programms Digitales Europa 2021-2027 ist es, den digitalen Wandel in Europa voranzutreiben und zu gestalten. Das europäische Förderprogramm konzentriert sich auf Unternehmen, Bürger/-innen und die öffentliche Verwaltung.

Das Programm Digitales Europa wird unter anderem durch koordinierte und strategische Ko-Investitionen mit den Mitgliedstaaten in den Schlüsselbereichen Hochleistungsrechnen und Datenverarbeitung, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit sowie Advanced Digital Skills im privaten und öffentlichen Sektor umgesetzt.

Eine wichtige Rolle spielen dabei die European Digital Innovation Hubs (EDIHs), die Unter­nehmen und die öffentliche Verwaltung in ihrer digitalen Transformation unterstützen sowie das Nationale Koordinierungszentrum Cybersicherheit (NCC), welches zum Ziel hat, die Exzel­lenz in der Forschung und die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich der Cybersicher­heit zu fördern.

Förderschwerpunkte
Das Programm gliedert sich in drei Arbeitsprogramme, die jeweils für zwei Jahre festgelegt werden. Die aktuellen Arbeitsprogramme umfassen die Jahre 2023-2024: Unter den Projektresultaten auf der Webseite der Europäischen Kommission erhalten Sie einen Einblick in bereits geförderte Aktivitäten aus dem Programm Digitales Europa.

Kontaktstelle in Österreich
Kontaktstelle in Österreich für dieses Programm ist die Österreichische Forschungs­förderungsgesellschaft (FFG).
 

Kontaktdaten

Europaangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20305

F +43 5574 511 920395

europa@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb