Digitale Katastralmappe (DKM)
Genauigkeit der in der DKM dargestellten Grundstücksgrenzen
Die Führung des Katasters obliegt dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und ist eine Bundesangelegenheit (Vermessungsgesetz). Für die Landesverwaltung und die 96 Gemeinden werden die Katasterdaten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVG) zweimal jährlich für das ganze Land angekauft und im Vorarlberger Geografischen Informationssystem (VoGIS, Vorarlberg Atlas, …) publiziert. Es handelt sich somit um sogenannte Stichtagsdaten, deren Aktualität im Einzelfall stets überprüft werden muss.
Die ungeprüfte DKM ist als detaillierte Planungsgrundlage nicht geeignet! Sie ist sowohl rechtlich (Grundsteuerkataster, Grenzkataster) als auch technisch (Genauigkeiten) inhomogen. Im Extremfall können die dargestellten Grenzen um etliche Meter vom Naturstand (aktuelle Nutzung) abweichen. Wenn für ein Projekt die Grundstücksgrenzen wichtig sind, muss zuvor eine Überprüfung und allfällige Richtigstellung der DKM durch Vermessungsexperten stattfinden, um Planungs- und Rechtssicherheit zu erlangen! Hochwertige Planungsgrundlagen ersparen allen Beteiligten viel Geld und Ärger.
Kontaktdaten
Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Postanschrift: Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch
Standortanschrift: Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch
T +43 5522 75482
F +43 5522 754826
landesvermessungsamt@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.