Besondere Bedarfszuweisungen für Projekt- und Beratungskosten der Gemeinden für die Haushaltskonsolidierung
Förderungsgegenstand
Es werden externe Projektkosten der Gemeinden zur Haushaltskonsolidierung an Finanz- bzw. Steuerberatungsunternehmen gefördert. Dabei werden sämtliche Beratungsleistungen (inkl. Reisespesen) bis zum Projektabschluss gefördert. Nicht gefördert werden dabei die Projektbegleitung bis zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen sowie interne Kosten der Gemeindeverwaltung (Personal- und Sachkosten).
Förderungskreis
Alle Vorarlberger Gemeinden, die strukturförderungsanspruchsberechtigt sind:
- alle Vorarlberger Gemeinden bis 1.300 Einwohner sowie
- jene Vorarlberger Gemeinden von 1.301 bis einschließlich 5.000 Einwohner, die eine Finanzkraft unter 90 % des Landesdurchschnittes aufweisen
Förderungshöhe
Der Fördersatz beträgt einheitlich 50 % der anerkannten Kosten; die maximale Förderhöhe ist mit Euro 15.000,-- gedeckelt.
Förderungszeitraum
Es können Projektaufträge an externe Beratungsunternehmen gefördert werden, die in den Jahren 2022 bis 2025 vergeben werden.
Antragstellung
Formloser Antrag der Gemeinde mit Beschreibung des Projektinhalts; dem Antrag ist das Angebot des Beratungsunternehmens sowie der Vergabebeschluss des zuständigen Gemeindegremiums (Protokoll Gemeindevorstands- oder Gemeindevertretungssitzung) beizuschließen.
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 23105
F +43 5574 511 923195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.