Kindergarten- und Kinderbetreuungspersonalaufwand - Besondere Bedarfszuweisungen
Gemeinden mit einer unterdurchschnittlichen Finanzkraftkopfquote erhalten über die 60 prozentige Landesförderung hinaus besondere Bedarfszuweisungen zum Kindergarten- und Kinderbetreuungspersonalaufwand.
Diese Förderung aus besonderen Bedarfszuweisungen ist umso höher, je geringer die Finanzkraft und je kleiner die Gemeindegröße ist. Die Förderhöhe beträgt dabei zwischen 10 und 30 Prozent des für die Landesförderung anerkannten Personalaufwands.
Diese Förderung in Höhe von maximal 30 % kann jedoch nur dann gewährt werden, falls die Gesamtförderung unter Berücksichtigung aller Landesförderungen, allfälliger zusätzlicher Bundesförderungen und von Kostenbeiträgen Dritter nicht mehr als 90 % und damit der jeweilige Selbstbehalt der Gemeinde im jeden Fall mindestens 10 % der diesbezüglichen Personalkosten ausmacht.
Termine und Fristen
Keine Terminvorgabe, da die Gewährung der besonderen Bedarfszuweisungen von Amts wegen erfolgt.
Rechtsgrundlagen
Förderungsbeschluss der Vorarlberger Landesregierung
Voraussetzungen
Grundlegende Voraussetzung ist, dass die Gemeinde eine unterdurchschnittliche Finanzkraft aufweist und den Kindergarten- und Kinderbetreuungspersonalaufwand zur Gänze selber trägt.
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 23105
F +43 5574 511 923195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.