Bürger:innenbeteiligung für Klimaschutzprojekte - Förderungsrichtlinie
Mit der Richtlinie Bürger:innenbeteiligung für Klimaschutzprojekte 2023/2024 soll die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an klimaschutzrelevanten Projekten forciert werden. Denn nur mit dem Engagement von Bürgerinnen und Bürgern ist Klimaschutz im nötigen Ausmaß und der erforderlichen Akzeptanz möglich und erfolgreich. Die Finanzierung erfolgt aus CO2 – Kompensationsmittel, die seitens des Landes im Rahmen des Projektes MissionZeroV zur Verfügung gestellt werden.
Die Richtlinie bezieht sich auf den erhöhten Aufwand in der Vorbereitung zur Umsetzung von Bürger:innenbeteiligungsprojekten. Die Investitionen in die errichteten Anlagen sind im Rahmen dieser Richtlinie nicht förderbar. Diese erfolgt in den jeweils dafür vorgesehenen Förderschienen (z.B. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, etc.).
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