Beitrag zur Förderung der Binnenfischerei
Zur Deckung des Aufwands des Landes für fördernde Maßnahmen im Bereich der Binnenfischerei ist ein Beitrag zu entrichten. Beitragspflichtig ist der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin des Fischereireviers.
Rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die Fischerei in Binnengewässern.
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 23105
F +43 5574 511 923195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.