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Archivale des Monats September 2021

Wirtshausverbot für den Tierarzt

Bei einer Kreisbereisung des Bezirkes Sonnenberg stellte der Kreisarzt im Oktober 1832 erhebliche Mängel im Sanitätswesen fest. So befand sich das Pfründehaus in Bludenz in einem äußerst schlechten Zustand und es herrschte noch immer große Unreinlichkeit und Unordnung. Der Chirurg Johann Hutter in Nüziders führte einen Arzneihandel, dem Chirurg Peter Paul Berger in Frastanz fehlten die meisten vorgeschriebenen Instrumente, im Gefängnis wurden die Zellen mit von Blattern befallenen Sträflingen belegt, und der Tierarzt Christian Butzerin war dem Trunke ergeben.

In den folgenden Monaten wurden alle Beanstandungen behoben. Nur Christian Butzerin, der zwar als Tierarzt sehr geschickt war, wurde immer öfter betrunken angetroffen. Es wird berichtet, dass er seinen tierärztlichen Verrichtungen nicht mehr nachgehe und so seine Pflichten nicht mehr erfüllen könne. Im August 1833 wurde Tierarzt Butzerin vor das Landgericht in Bludenz geladen, um ihm noch einmal klar zu machen, dass ihm ohne Weiteres das Wartgeld gestrichen werde, wenn er sich weiter dem Trunke ergebe und sich nicht bessere. Gleichzeitig erging an alle Gemeinden, von denen der Tierarzt ein Wartgeld bezog, ein Schreiben, worin alle Gastwirte und berechtigten Schenken angewiesen wurden, dem Tierarzt Butzerin täglich nicht mehr als einen halben Schoppen Wein oder ein Maß Bier oder Most, aber auf gar keinen Fall Branntwein zu geben. Wenn er bereits betrunken in ein Wirtshaus oder eine Schenke komme, so sei ihm außer Wasser oder Milch nichts zu trinken zu geben. Falls ein Gast- oder Schankwirt dieser Anordnung nicht Folge leistete, werde eine Strafe von einem Gulden fällig. Sollte Butzerin aber versuchen, von den Gästen etwas zu trinken zu bekommen, sei er aus dem Haus zu schaffen. Wolle er trotzdem nicht gehen, sei eine Anzeige an das Landgericht zu erstatten, die dann gegen den Tierarzt vorgehen werde.

Cornelia Albertani

Quelle: VLA, Landgericht Sonnenberg, Nr. 12856.

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