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Archivale des Monats August 2023

Gedächtnisprotokoll Meinrad Tiefenthaler vom 11. Jänner 1951

Ein Nachtcafé am Dach

Nach Kriegsende im Frühjahr 1945 war die Raumnot allgegenwärtig. Zusätzlich zu den Einheimischen mussten Flüchtlinge, Displaced People und die französischen Truppen untergebracht werden. Das Gebäude in der Kirchstraße 28, das sogenannte Alte Landhaus, musste sich das Landesarchiv mit mehreren Landesdienststellen und den französischen Truppen teilen. Der damalige Landesarchivar, Meinrad Tiefenthaler, hielt die Lage in einem Gedächtnisprotokoll fest.

Am 16. Mai 1945 kehrte der Gefertigte vom Militärdienst zurück. Im Haus Kirchstr. Nr. 28 in Bregenz waren schon Truppen der französischen Besatzungsmacht untergebracht. […] Das Landesarchiv musste seine Räumlichkeiten im Alten Landhaus räumen und vollständig in den Depotbau aus den 1930er Jahren übersiedeln. Neben mehreren Landesdienststellen waren im Alten Landhaus auch die Kommandos der französischen Gendarmerie sowie der französischen Genieabteilung untergebracht. Im bisherigen Lesesaal des Landesarchivs wurde ein Café eingerichtet und auch das Dach des Depotbaus wurde genutzt. Auf dem Dach des Archivneubaus hatte die kämpfende Truppe eine Art Nachtkaffee eingerichtet und die ganzen Mauerzinnen mit farbigen Lampen bekränzt. Dieses Nachtcafé firmierte laut Erzählungen unter dem Namen „Café de Paris“. Immer wieder wurde bei der französischen Kontrollabteilung um die Freigabe des Gebäudes in der Kirchstraße gebeten, regelmäßig wurde diese Bitte abgelehnt. Erst Ende 1950 sagte man die vollständige Übergabe an das Land zu.

Das Landesarchiv bekam nun einen Teil seiner ursprünglichen Räume zurück, ein Teil wurde der Agrarbezirksbehörde zugewiesen. Landesarchivar Tiefenthaler blieb nur noch festzustellen, dass Gegenstände, z.B. etwa 100 Bücher der Dienstbibliothek oder ein Gemälde, die 1945 nicht in das Depotgebäude gebracht werden konnten, nun weg waren.

| Clemens Andreasch

Quelle: VLA, Archivregistratur 22/1951.

 

Weitere Quellen:

  • VLA, Amt der Vorarlberger Landesregierung III, Prs-61/1951.

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