Asset-Herausgeber

Zurück Ausschreibung und Besetzung offener Stellen

Ausschreibung und Besetzung offener Stellen

In der Landesverwaltung werden offene Stellen in der Regel zuerst intern und, falls keine geeigneten Bewerbenden vorhanden sind, extern ausgeschrie­ben. Im Bereich der Krankenanstalten des Landes erfolgt die Ausschreibung offener Stellen in der Regel extern. Die Bewerbung erfolgt über das Stellenportal, wel­ches auf der Homepage des Landes Vorarlberg sowie der Homepage der Vorarlberger Landeskrankenhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. verfügbar ist.

Offene Stellen im Gemeindedienst werden je nach Stelle zuerst intern und, falls keine geeigneten Bewerbenden vorhanden sind, extern ausgeschrieben. Bewerbungen können je nach Gemeinde auf unterschiedliche Arten eingebracht wer­den: Postalisch, per E-Mail, über die Homepage der Gemeinde oder über spezielle Bewerbungsportale (zB kommunos).

Die Ausschreibung darf nicht in einer diskriminierenden Weise erfolgen und es ist der für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz mindestens gebührende monatliche Gehalt bekannt zu geben.

English version

Erforderliche Unterlagen

Bewerbende werden ersucht, einen vollständigen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie weitere für die Stelle relevante Nachweise zur Eignung ihrer Person für die betreffende Stelle einzureichen oder auf das Onlineportal hoch­zuladen.

Auf der Homepage des Landes Vorarlberg steht den Bewerbenden ein Online-Bewerbungs-Portal zur Verfügung.

Für Bewerbungen im Bereich der Landeskrankenanstalten findet sich das Online-Be­werbungs-Portal auf der Homepage der Vorarlberger Landeskrankenhaus-Betriebsge­sellschaft m.b.H. 

Termine und Fristen

Jede Stellenausschreibung enthält eine Bewerbungsfrist, innerhalb der eine Bewer­bung eingebracht werden kann.

Kosten und Zahlungen

Mit Ausnahme der Bewerbungsunterlagen und etwaiger Anreisekosten entstehen für die Bewerbenden keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

§§ 7 bis 9a Landesbedienstetengesetz 2000, §§ 3 bis 5 Gemeindeangestelltengesetz 2005, § 5 Antidiskriminierungsgesetz sowie in­terne Richtlinien.

Ablauf und Ergebnis

Die Zulassung und Auswahl der Bewerbenden zum Auswahlverfahren erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf Grundlage des ausgeschriebenen Profils. Im Landesdienst als auch im Gemeinde­dienst erfolgt zunächst eine Vorauswahl durch interne oder gegebenenfalls auch externe Personen (externe Fachleute, Gemeindeverband, Personalberatungsbüros). Die verbliebenen Bewerbenden werden zum Bewerbungsgespräch geladen.

Im Bereich der Landesverwaltung erfolgt abhängig von der Bewertung und Zuordnung einer Stelle zur jeweiligen Gehaltsklasse im Gehaltssystem ein differenziertes Auswahl­verfahren. Bei Einreihung einer Stelle bis zur Gehaltsklasse 10 des neuen Gehaltssys­tems 2020 werden die Auswahl­gespräche von den jeweiligen Abteilungen des Amtes der Landesregierung bzw. den betreffenden Dienststellen des Landes durchgeführt. Ab der Einreihung der Stelle in die Gehaltsklasse 11 begleitet die Abteilung Personal im Amt der Landesregierung die jeweiligen Abtei­lungen/Dienststellen beim Auswahlver­fahren. Zusätzlich wird mit den Erstgereihten die Wiener Potentialanalyse durchge­führt. Bei Einreihung einer Stelle ab der Gehalts­klasse 15 wird ein Objektivierungsver­fahren durchgeführt.

Im Bereich der Krankenanstalten des Landes werden sämtliche Auswahlgespräche von der Personalabteilung des jeweiligen Landeskrankenhauses begleitet. Bei Einreihung einer Stelle ab der Gehaltsklasse 15, bei leitenden Stellen sowie auf Wunsch der jewei­ligen Abteilungsleitung wird eine Auswahlkommission gebildet.

Nach Durchführung der Bewerbungsgespräche wird die erstgereihte Person zur Einstel­lung vorgeschlagen.

Voraussetzungen

Die Bewerbenden werden in das Auswahlverfahren einbezogen, wenn sie die in der Stellenausschreibung ausgeschriebenen Qualifikatio­nen nachwei­sen können.

Stellen, die ein Verhältnis besonderer Verbundenheit mit dem Land voraussetzen, dürfen nur Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft zugewiesen werden. Das sind insbesondere Stellen, welche die unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Be­sorgung hoheitlicher Aufgaben und die Wahrnehmung allgemeiner Belange des Staa­tes beinhalten. Wenn für eine solche Stelle geeignete Bewerbende nicht zur Verfügung stehen, kann vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft abgesehen werden.

Zuständige Stelle

Für das Bewerbungsverfahren im Bereich der Landesverwaltung ist die Abtei­lung Per­sonal im Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig.

Für das Bewerbungsverfahren im Bereich der Landeskrankenhäuser ist die Personal­abteilung des jeweiligen Landeskrankenhauses zuständig.

Für das Bewerbungsverfahren im Bereich der Gemeinden ist je nach Organisations­grad zuständig:

Bürgermeister/Bürgermeisterin

Gemeindesekretär/Gemeindesekretärin

Personalverantwortlicher/Personalverantwortliche

Personalabteilung

Die Aufnahme in den Gemeindedienst obliegt abhängig von der Gehaltsklasse entwe­der Bürgermeister, Bürgermeisterin oder dem Gemeindevorstand (§ 96 Gemeindeangestelltenge­setz 2005).

Für den Inhalt verantwortlich

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Personal, Römerstraße 15, 6900 Bregenz

Letzte Aktualisierung

30.11.2020

Datenschutzrechtliche Informationen

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbei­tet. Allgemeine Informationen zur Daten­verarbeitung und Ihren Rechten erhalten Sie auf der Homepage des Landes Vor­arlberg unter https://vorarlberg.at/web/land-vor­arlberg/datenschutz, auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde oder durch den  zuständi­gen Datenschutzbeauftragten/die zuständige Datenschutzbeauftragte.

Kontaktdaten

Personal

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20405

F +43 5574 511 920495

personal@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.