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Apostille und diplomatische Beglaubigung

Apostille oder diplomatische Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland

Im Rechtsverkehr mit anderen Ländern benötigen in Österreich errichtete Urkunden oft eine besondere Form der Bestätigung, damit sie dort verwendet werden können. Diese Form der Bestätigung wird Beglaubigung genannt (auch Legalisation oder Legalisierung).

Mit vielen Ländern hat Österreich bilaterale Abkommen geschlossen, welche je nach Art und Umfang zahlreiche Erleichterungen bis hin zu einer völligen Beglaubigungsfreiheit bewirken. Eine weitere Erleichterung im Beglaubigungswesen nennt sich "Apostille".

Gemäß Gebührengesetz 1957 fallen Gebühren in der Höhe von 17,50 Euro (14,30 Euro Bundesgebühr und 3,20 Euro Bundesverwaltungsabgabe) je Apostille an. Bei Urkunden bezüglich der Staatsbürgerschaft fallen Gebühren in der Höhe von € 14,30 Bundesstempelgebühr und € 4,90 Landesverwaltungsabgabe an. Bei schriftlichen Anträgen ist zusätzlich eine Eingabegebühr in der Höhe von 14,30 Euro zu entrichten. 

Informationen:

Was ist eine Beglaubigung?

Was ist eine Apostille?


Informelle Links:

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/urkunden-und-beglaubigung-apostille/beglaubigung-apostille/

http://fabsits.heimat.eu/

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Weitere Informationen

Die Anbringung einer Apostille erfolgt im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Die Kontaktdaten der betreffenden Stellen für die Anbringung einer Beglaubigung finden Sie als PDF im Anhang.