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Zurück Vergütung des Verdienstentganges nach dem Epidemiegesetz aufgrund COVID-19

Vergütung des Verdienstentganges nach dem Epidemiegesetz aufgrund COVID-19

Antrag auf Vergütung des Verdienstentganges für Selbständige und Unselbständige

Seit dem 03.10.2023 sind Anträge auf Vergütung des Verdienstentganges im Zusammenhang mit COVID-19 jedenfalls verfristet.

Beachten Sie, dass Anträge auf Vergütung des Verdienstentganges, welche ab dem 01.01.2023 eingebracht werden, der Gebührenpflicht nach dem Gebührengesetz unterliegen. Gleiches gilt für Beschwerden und Vorlageanträge an das Landesverwaltungsgericht.

Das Online-Formular steht für Vergütungsanträge nicht mehr zur Verfügung.

Für allfällige Korrekturen zu bereits eingebrachten und noch nicht abgeschlossenen Anträgen wenden Sie sich an verdienstentgang@vorarlberg.at oder an die Rufnummer T +43 5574 511 28505.

Weitere Kontaktinformationen

Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Abteilung COVID-19 Entschädigungen (XI)

Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz

T +43 5574 511 28505

F +43 5574 511 928595

verdienstentgang@vorarlberg.at

 

 

Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Abteilung COVID-19 Entschädigungen (XI)

Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz

T +43 5574 511 28505

F +43 5574 511 928595

verdienstentgang@vorarlberg.at

 

 

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Abteilung COVID-19 Entschädigungen (XI)

Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn

T +43 5574 511 28505

F +43 5574 511 928595

verdienstentgang@vorarlberg.at

 

 

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Abteilung COVID-19 Entschädigungen (XI)

Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch

T +43 5574 511 28505

F +43 5574 511 928595

verdienstentgang@vorarlberg.at