AbrakadabRAD: Kinder malen ihr Traumfahrrad!
Zum bereits vierten Mal wurde der Malwettbewerb AbrakadabRAD durchgeführt.
Sämtliche Vorarlberger Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Schulstufen (neun bis zehn Jahre) waren über die ihre Schulen zur Teilnahme eingeladen. Die jungen Künstlerinnen und Künstler sollten sich spielerisch, freudvoll und kreativ mit dem Thema „Fahrradfahren“ und dessen Vorteilen auseinandersetzen und dazu ihr „Fantasie-Wunschfahrrad“ zeichnen. Malstil, –technik und -können waren dabei Nebensache, im Vordergrund standen die Originalität und Kreativität der Ideen.
Im heurigen März hatte die Jury die ehrenvolle Aufgabe, aus den 267 Einsendungen 21 Bilder auszuwählen und diese zu den Siegerinnen und Siegern der Anerkennungspreise bzw. zur Siegerin oder zum Sieger des AbrakadabRAD 2020 zu küren.
Als erster Preis wird das AbrakadabRAD anhand der Zeichnung möglichst originalgetreu und fahrbar nachgebaut. Das AbrakadabRAD 2020 wurde von Franz-Josef Albrecht aus Bezau eingereicht.
Es wird bereits emsig daran gebaut, damit es seinem „Konstrukteur“ bald überreicht werden kann.
Corona-bedingt muss die üblicherweise feierliche Preisverleihung heuer entfallen. Während das AbrakadabRAD 2020 persönlich überreicht wird, werden die Anerkennungspreise (Gutscheine für den heimischen 2-Rad-Fachhandel im Wert von 100 Euro) den Preisträgerinnen und Preisträgern zugesandt.
Sämtliche Einsendungen, alle preisgekrönten Bilder sowie die Kommentare der Jury zu den ausgezeichneten Bildern– gesamthaft sowie nach Schulen bzw. Schulklassen sortiert - findet ihr im Downloadbereich. Viel Spaß beim Schauen und Stöbern!
Kontaktdaten
Straßenbau
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Widnau 12, 6800 Feldkirch
T +43 5574 511 27299
F +43 5574 511 927895
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.