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3-jährigen Förderung 2023/24

Das Land stützt den Elterntarif für Kinder, die mit Stichtag 31.08. laut Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz das dritte Lebensjahr vollendet haben, in öffentlichen Kindergartengruppen auf den landesweit einheitlichen Tarif für bis zu 25 Stunden wöchentlich (2023/24 in Höhe von € 42,00) ab.

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