Überwachung von Heizungsanlagen nach dem Luftreinhalterecht
Mit 1.2.2022 ist die Verordnung der Landesregierung über die Luftreinhaltung hinsichtlich Heizungsanlagen (Luftreinhalteverordnung) in Kraft getreten. Sie verweist in mehreren Bestimmungen auf die „Richtlinien für die Überprüfung von Heizungsanlagen“, welche die Vorgangsweise bei Überprüfungen detaillierter regeln.
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Weitere Kontaktinformationen
Dr. Karin Schnetzer
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