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Naturschutzfachliche Beurteilung der Förderwürdigkeit ökologisch wertvoller Flächen im Agrarumweltprogramm ÖPUL – Begutachtungsjahr 2023

Die Einzelgutachten werden aus datentechnischen Gründen als Sammelgutachten veröffentlicht. Bei inhaltlichen Fragen und Auskünften zu den Kosten der jeweiligen Einzelgutachten wenden Sie sich bitte an unten angeführte Adresse.

Studien, Gutachten und Umfragen werden vom Land Vorarlberg für die Dauer von drei Kalenderjahren auf der Homepage bereitgehalten. Das der Veröffentlichungspflicht nach Art 20 Abs 5 B-VG unterliegende Dokument kann im Bereich Downloads heruntergeladen werden.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die angegebene Kontaktadresse. Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um die mit der jeweiligen Beauftragung für das Land entstandenen Gesamtkosten in brutto (inklusive allfälliger Spesen und Reisekosten). Allgemeine Fragen zur Veröffentlichung von Studien, Gutachten und Umfragen oder Anfragen zur Einsichtnahme während der Amtsstunden richten Sie bitte an die Abteilung Regierungsdienste.

Veröffentlichung: 07.03.2024

Kosten: € 117.245,32 brutto

Allgemeine Informationen

Für die Teilnahme an Naturschutzmaßnahmen im Österreichischen Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023-2027 ist das Vorliegen einer gültigen Projektbestätigung von der für Naturschutz zuständigen Landesdienststelle Voraussetzung. Wird eine neue Fläche in das ÖPUL-Naturschutzprogramm angemeldet, muss vorab die naturschutzfachliche Förderwürdigkeit der Fläche im Sinne der ÖPUL-Sonderrichtlinie durch die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz festgestellt und bestätigt werden. Aufgrund des hohen Aufkommens an Neuanträgen im Jahr 2023 wurden 350 naturschutzfachliche Gutachten an ein Bieterkonsortium extern vergeben.

Liste der einzelnen Gutachten

Kontaktdaten

Umwelt- und Klimaschutz

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24505

F +43 5574 511 924595

umwelt@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.