Allgemeine datenschutzrechtliche Information des Vorarlberger Landtags
Dem Landtag ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt daher in Übereinstimmung mit den bzw. auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, dem Datenschutzgesetz und dem Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz.
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie der Landtag personenbezogene Daten verarbeitet. Neben allgemeinen Informationen finden Sie hier auch konkrete Informationen zu den Verarbeitungstätigkeiten des Landtags. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Landtag eingeschränkte Informationspflichten gelten. Zu den Rechten und Pflichten siehe im Detail § 3c Abs. 2 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz.
Informationen zum Verantwortlichen
Der Landtag ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. Der Landtag handelt hierbei durch die in der Landesverfassung und in der Geschäftsordnung des Landtages vorgesehenen Organe bzw. seine Mitglieder (§ 3a Abs. 4 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz).
Nach außen wird der Landtag durch den Präsidenten vertreten. Er entscheidet für den Landtag über datenschutzrechtliche Anträge von betroffenen Personen (§ 3a Abs. 5 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz).
Die Landtagsdirektion unterstützt den Landtag, seine Ausschüsse, den Präsidenten und das erweiterte Präsidium als Hilfsapparat.
Vorarlberger Landtag
Landhaus, Römerstraße 15
6901 Bregenz
+43 5574 511 30005
landtag@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/web/landtag
Datenschutzbeauftragte
Der Landtag hat für seinen Tätigkeitsbereich Datenschutzbeauftragte benannt. Die Datenschutzbeauftragten können zu allen mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate gezogen werden (Art. 38 Abs. 4 DSGVO). Diese Anfragen unterliegen besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen.
Datenschutzbeauftragte des Vorarlberger Landtags
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus, Römerstraße 15
6901 Bregenz
+43 5574 511 20112
dsba@vorarlberg.at
Ihre Rechte
Ihre Rechte als betroffene Person
Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Landtag stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art 15 DSGVO),
- Recht auf Berichtigung (Art 16 DSGVO), Löschung (Art 17 DSGVO) und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO),
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO),
- Recht auf Widerspruch (Art 21 DSGVO),
- Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art 7 Abs 3 DSGVO), wodurch die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.
Beschränkungen der Betroffenenrechte
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Einbringung, Behandlung und Veröffentlichung parlamentarischer Verhandlungsgegenstände bzw. parlamentarischer Dokumente besteht die gesetzliche Besonderheit, dass die Betroffenenrechte bestimmten Beschränkungen unterliegen (§ 3c Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz).
Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) findet keine Anwendung:
- bei Gegenständen oder Inhalten von nichtöffentlichen oder vertraulichen Sitzungen und Beschlüssen,
- hinsichtlich der Empfänger und der Herkunft personenbezogener Daten sowie der Bereitstellung von Kopien,
- bei Datenverarbeitungen einzelner oder mehrerer Mitglieder des Landtags in Ausübung ihres Mandats.
Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) ist beschränkt auf:
- Schreibfehler und andere offensichtliche Unrichtigkeiten,
- die Veröffentlichung einer Erklärung, mit der die betroffene Person die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der sie betreffenden Daten rügt.
Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) ist beschränkt auf die Entfernung veröffentlichter personenbezogener Daten von der Homepage des Landtags (Landtagsinformationssystem – LIS).
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) kommt nicht zur Anwendung. Keine Anwendung findet auch die Mitteilungspflicht (Art. 19 DSGVO) im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten sowie der Einschränkung der Verarbeitung.
Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) ist auf die Veröffentlichung parlamentarischer Dokumente beschränkt.
In Bezug auf dem Landtag zugeleitete Beratungsgegenstände und Akten sind die Rechte betroffener Personen bei der jeweils zuleitenden Stelle bzw. Person geltend zu machen (§ 3c Abs. 9 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz). Dies betrifft insbesondere Berichte und Vorlagen der Landesregierung, der Volksanwaltschaft, des Rechnungshofes etc.
Ihre Rechte können Sie geltend machen unter:
Vorarlberger Landtag
Landhaus, Römerstraße 15
6901 Bregenz
landtag@vorarlberg.at
Ihr Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Ansicht sind, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, ersuchen wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, um allfällige Fragen aufklären zu können. Selbstverständlich haben Sie auch das Recht, sich bei der zuständigen Behörde zu beschweren.
Zuständig für die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag einschließlich dessen Mitglieder in Ausübung ihres Mandates ist das Parlamentarische Datenschutzkomitee.
Ihr Beschwerderecht können Sie geltend machen unter:
Parlamentarisches Datenschutzkomitee
Löwelstraße 14
1010 Wien
+43 1 40110-1500
postfach@pdk.gv.at
www.pdk.gv.at
Verarbeitungstätigkeiten
Parlamentarisches Verfahren
Aufgrund der Art. 22 Landesverfassung und § 10 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages gelangen Volksbegehren, Vorlagen von Mitgliedern des Landtages (selbständige Anträge), Vorlagen von Ausschüssen des Landtages, Berichte von Untersuchungsausschüssen, Vorlagen der Landesregierung, Berichte und Erklärungen der Landesregierung oder ihrer Mitglieder, Anfragebesprechungen, Berichte des Landesvolksanwaltes, Berichte des Rechnungshofes und des Landes-Rechnungshofes, Immunitätsangelegenheiten, Petitionen und Wahlen als Beratungsgegenstände vor den Landtag.
Petitionen
Zweck(e) der Verarbeitung
Parlamentarische Behandlung der Petition; Transparenz und Information der Öffentlichkeit.
Rechtsgrundlagen
Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Art. 10 Landesverfassung, §§ 10 und 13 der Geschäftsordnung des Landtages und §§ 3a und 3b Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz.
Verarbeitete Datenkategorien
Erstunterzeichnende Person: Name, ggf. akad. Grade, Kontaktdaten (insb. E-Mailadresse), Unterschrift.
Unterstützende Personen: Name, ggf, akad. Grade, Unterschrift.
Abhängig vom konkreten Gegenstand der Petition kann die Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten erforderlich sein.
Empfänger:innen
Öffentlichkeit – Petitionen werden im Landtagsinformationssystem (LIS) dauerhaft veröffentlicht, soweit eine Abwägung mit Kontroll- und Transparenzinteressen des Landtages ergibt, dass keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen eines anderen überwiegen (§ 3b Abs. 1 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz).
Im Hinblick auf erstunterzeichnende Personen werden Namen und Unterschrift veröffentlicht. Personenbezogene Daten unterstützender Personen werden regelmäßig nicht veröffentlicht.
Speicherdauer
Daten in veröffentlichten parlamentarischen Dokumenten (LIS) werden auf unbestimmte Zeit gespeichert. Veröffentlichungen im Landtagsinformationssystems (LIS) erfolgen erst nach einer datenschutzrechtlichen Prüfung unter Abwägung der Interessen v.a. des als erheblich einzustufenden Kontroll- und Transparenzinteresses des Vorarlberger Landtages insbesondere gemäß DSGVO, DSG und § 3b Abs. 1 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz (Veröffentlichung von Informationen).
Daten in nicht veröffentlichten parlamentarischen Dokumenten werden nach maximal 15 Jahren (laufende und die beiden vorangegangenen Landtagsperioden) dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme angeboten. Beurteilt das Vorarlberger Landesarchiv die parlamentarischen Dokumente als Archivgut, sind ihm diese im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.
Andere Beratungsgegenstände
Zweck(e) der Verarbeitung
Parlamentarische Behandlung des Beratungsgegenstandes (parlamentarische Aufgaben); Transparenz und Information der Öffentlichkeit.
Rechtsgrundlagen
Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Art. 22 Landesverfassung, § 10 der Geschäftsordnung des Landtages und §§ 3a und 3b Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz.
Verarbeitete Datenkategorien
Einbringende Personen: Name, akad. Grade, Parteizugehörigkeit;
Adressaten: Name, akad. Grade, Funktionsbezeichnung;
Abhängig vom konkreten Gegenstand der Beratung kann die Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten erforderlich sein.
Empfänger:innen
Öffentlichkeit – Beratungsgegenstände werden im Landtagsinformationssystem (LIS) dauerhaft veröffentlicht, soweit eine Abwägung mit Kontroll- und Transparenzinteressen des Landtages ergibt, dass keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen eines anderen überwiegen (§ 3b Abs. 1 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz).
Speicherdauer
Daten in veröffentlichten parlamentarischen Dokumenten (LIS) werden auf unbestimmte Zeit gespeichert. Veröffentlichungen im Landtagsinformationssystems (LIS) erfolgen erst nach einer datenschutzrechtlichen Prüfung unter Abwägung der Interessen v.a. des als erheblich einzustufenden Kontroll- und Transparenzinteresses des Vorarlberger Landtages insbesondere gemäß DSGVO, DSG und § 3b Abs. 1 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz (Veröffentlichung von Informationen).
Daten in nicht veröffentlichten parlamentarischen Dokumenten werden nach maximal 15 Jahren (laufende und die beiden vorangegangenen Landtagsperioden) dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme angeboten. Beurteilt das Vorarlberger Landesarchiv die parlamentarischen Dokumente als Archivgut, sind ihm diese im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.
Sachverständigen, Auskunftspersonen und Interessenvertreter:innen
Zweck(e) der Verarbeitung
Beiziehung von Sachverständigen, Auskunftspersonen und Interessensvertreter:innen zu Sitzungen des Landtages bzw. seiner Ausschüsse oder zu Enqueten (Einladung zur mündlichen Anhörung oder zur Abgabe eines schriftlichen Gutachtens); Transparenz und Information der Öffentlichkeit.
Rechtsgrundlagen
Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Art. 26 Landesverfassung, §§ 25, 33 und 52 der Geschäftsordnung des Landtages, §§ 3a und 3b Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz.
Verarbeitete Datenkategorien
Name, akad. Grad, berufliche Tätigkeit(en) und Funktionen, Kontaktdaten (insb. E-Mail-Adresse), ggf. Wortmeldung, ggf. Ton- und Bildaufnahmen einer öffentlichen Sitzung oder Enquete, ggf. schriftliche Äußerung, ggf. Bankverbindung (Reisekostenersatz).
Empfänger:
Ausschussmitglieder (nur Vor- und Nachname).
Speicherdauer
Daten in nicht veröffentlichten parlamentarischen Dokumenten werden nach maximal 15 Jahren (laufende und die beiden vorangegangenen Landtagsperioden) dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme angeboten. Beurteilt das Vorarlberger Landesarchiv die parlamentarischen Dokumente als Archivgut, sind ihm diese im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.
Im Hinblick auf Ton- und Bildaufnahmen einer öffentlichen Sitzung bzw. Wortmeldungen siehe untenstehende Verarbeitungstätigkeiten „Ton- und Bildaufnahmen“ bzw. „Landtagssitzungsprotokolle (Sitzungsberichte)“.
Parlamentarische Kontrolle
Parlamentarische Anfragen und Anfragebeantwortungen
Zweck(e) der Verarbeitung
Parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns; Transparenz und Information der Öffentlichkeit.
Rechtsgrundlagen
Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Art. 64 Landesverfassung, § 54 der Geschäftsordnung des Landtages, §§ 3a und 3b Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz.
Verarbeitete Datenkategorien
Einbringende Personen: Name, ggf. akad. Grade, Parteizugehörigkeit;
Adressaten: Name, ggf. akad. Grade, Funktionsbezeichnung.
Abhängig vom konkreten Gegenstand der Anfrage oder ihrer Beantwortung kann die Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten erforderlich sein.
Empfänger:innen
Öffentlichkeit – Parlamentarische Anfragen und Anfragebeantwortungen werden im Landtagsinformationssystem (LIS) dauerhaft veröffentlicht, soweit eine Abwägung mit Kontroll- und Transparenzinteressen des Landtages ergibt, dass keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen eines anderen überwiegen (§ 3b Abs. 1 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz).
Speicherdauer
Daten in veröffentlichten parlamentarischen Dokumenten (LIS) werden auf unbestimmte Zeit gespeichert. Veröffentlichungen im Landtagsinformationssystems (LIS) erfolgen erst nach einer datenschutzrechtlichen Prüfung unter Abwägung der Interessen v.a. des als erheblich einzustufenden Kontroll- und Transparenzinteresses des Vorarlberger Landtages insbesondere gemäß DSGVO, DSG und § 3b Abs. 1 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz (Veröffentlichung von Informationen).
Daten in nicht veröffentlichten parlamentarischen Dokumenten werden nach maximal 15 Jahren (laufende und die beiden vorangegangenen Landtagsperioden) dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme angeboten. Beurteilt das Vorarlberger Landesarchiv die parlamentarischen Dokumente als Archivgut, sind ihm diese im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.
Landtagssitzungen und Veranstaltungen des Landtages
Anmeldung von Besuchergruppen (Besucherdienst)
Zweck(e) der Verarbeitung
Organisation der Teilnahme von Gruppen (mehr als drei Personen) an Sitzungen des Landtages oder von Führungen und Workshops an sitzungsfreien Tagen.
Rechtsgrundlagen
Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Verarbeitete Datenkategorien
Vor- und Nachname, ggf. akad. Grade, Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) der Begleit- bzw. Ansprechperson, Schul- bzw. Organisationszugehörigkeit, Wunschtermin (Datum, Uhrzeit, Dauer), Gesprächswunsch mit Politiker:innen (optional).
Empfänger:innen
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Speicherdauer
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Zwecks notwendig ist oder bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen.
Nach Wegfall des Zwecks werden personenbezogene Daten dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme angeboten. Beurteilt das Vorarlberger Landesarchiv die Landtagsdokumente als Archivgut, sind ihm diese im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.
Im Falle eines Widerrufs Ihrer Einwilligung werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Anmeldung zu Veranstaltungen
Zweck(e) der Verarbeitung
Organisation von Veranstaltungen des Landtages (z.B. Enqueten, Fest- oder Trauerkundgebungen); Durchführung und Organisation von (Delegations-)Reisen und der Abwicklung eines Rahmenprogramms; Öffentlichkeitsarbeit.
Rechtsgrundlagen
Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a bzw. Art. 9 Abs. 1 lit. a DSGVO
Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Art. 18 Abs. 3 und 19 Abs. 1 Landesverfassung und §§ 15, 19 und 52 der Geschäftsordnung des Landtages.
Verarbeitete Datenkategorien
Anrede, Name, akad. Grad (optional) und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Funktionsbezeichnung, bei Hotel- und Verpflegungsbuchung Geburtsdatum und Staatsbürgerschaft (wenn erforderlich), Angabe von Speisevorlieben und Unverträglichkeiten (optional), Bezeichnung der Institution oder Organisation (optional); für Begleitpersonen oder Referenten kann es erforderlich sein, dieselben Daten zu erheben.
Herkunft der Daten
Bei persönlichen Einladungen erheben wir Kontaktdaten zum Teil im Internet. Die Begleitpersonen werden von Ihnen bekannt gegeben.
Empfänger:innen
Ihre Daten werden zum Zweck der Hotelbuchung im erforderlichen Ausmaß verwendet. Darüber hinaus werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Speicherdauer
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Zwecks notwendig ist oder bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder der Verarbeitung widersprechen.
Nach Wegfall des Zwecks werden personenbezogene Daten dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme angeboten. Beurteilt das Vorarlberger Landesarchiv die Landtagsdokumente als Archivgut, sind ihm diese im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.
Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung oder eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Ton- und Bildaufnahmen
Zweck(e) der Verarbeitung
(Live-)Berichterstattung durch Übertragung im Internet (Videostream); Information im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch Veröffentlichung von Aufnahmen auf der Homepage des Landtages; Dokumentation der Tätigkeit des Landtages durch Veröffentlichung auf der Homepage sowie im Videoarchiv des Landtages.
Rechtsgrundlagen
Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Art. 18 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 1 Landesverfassung, § 44 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Landtages, § 3b Abs. 2 und 3 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz.
Verarbeitete Datenkategorien
Ton- und/oder Bildaufnahmen, Bildbeschreibung (Vor- und Nachname, politische Funktion, Parteizugehörigkeit).
Empfänger:innen
Öffentlichkeit – Ton- und Bildaufnahmen öffentlicher Sitzungen werden uneingeschränkt und unverändert im Videoarchiv des Landtages veröffentlicht. Die Ton- und Bildaufnahmen unterliegen der sachlichen Immunität nach Art. 25 Landesverfassung, wonach wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Landtags von jeder Verantwortung freibleiben.
Ton- und Bildaufnahmen anderer Veranstaltungen werden auf der Homepage oder im Videoarchiv des Landtags veröffentlicht, soweit eine Abwägung mit den Kontroll- und Transparenzinteresses des Landtages ergibt, dass keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen eines anderen überwiegen (§ 3b Abs. 1 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz).
Speicherdauer
Daten in veröffentlichten Ton- und Bildaufnahmen (Videoarchiv des Landtags) werden auf unbestimmte Zeit gespeichert. Veröffentlichungen von Ton- und Bildaufnahmen anderer Veranstaltungen im Landtagsinformationssystems (LIS) erfolgen erst nach einer datenschutzrechtlichen Prüfung unter Abwägung der Interessen v.a. des als erheblich einzustufenden Kontroll- und Transparenzinteresses des Vorarlberger Landtages insbesondere gemäß DSGVO, DSG und § 3b Abs. 1 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz (Veröffentlichung von Informationen).
Landtagssitzungsprotokolle (Sitzungsberichte)
Zweck(e) der Verarbeitung
Dokumentation der öffentlichen Sitzungen des Landtages durch Veröffentlichung eines wörtlichen Protokolls im Landtagsinformationssystem.
Rechtsgrundlagen
Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO iVm Art. 25 Landesverfassung, § 51 der Geschäftsordnung des Landtages, § 3b Abs. 1 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz.
Verarbeitete Datenkategorien
Redner:in, Wortmeldungen.
Im Zusammenhang mit der Protokollierung von Wortmeldungen kann die Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten erforderlich sein.
Empfänger:innen
Öffentlichkeit – Landtagssitzungsprotokolle werden uneingeschränkt und unverändert im Landtagsinformationssystem veröffentlicht. Die Sitzungsprotokolle unterliegen der sachliche Immunität nach Art. 25 Landesverfassung, wonach wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Landtags von jeder Verantwortung freibleiben.
Speicherdauer
Daten in veröffentlichten parlamentarischen Dokumenten (LIS) werden auf unbestimmte Zeit gespeichert.
Daten in nicht veröffentlichten parlamentarischen Dokumenten werden nach maximal 15 Jahre (laufende und die beide vorangegangenen Landtagsperioden) dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme angeboten. Beurteilt das Vorarlberger Landesarchiv die parlamentarischen Dokumente als Archivgut, sind ihm diese im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.
Kommunikation mit dem Landtag
Allgemeine Anfragen
Zweck(e) der Verarbeitung
Bearbeitung Ihres Anliegens, Protokollierung von Geschäftsfällen.
Rechtsgrundlagen
Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (iVm Aufbewahrungsbestimmungen), Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Art. 18 Abs. 3 und 19 Landesverfassung, § 19 der Geschäftsordnung des Landtages; Verwaltungskommunikation.
Verarbeitete Datenkategorien
Anrede, Vor- und Nachname, Kontaktdaten (insb. E-Mail-Adresse), weitere von Ihnen gemachte Angaben (akad. Grade, Organisation/Institution etc.), Inhalt Ihres Anliegens, weitere Kommunikation.
Empfänger:innen
Sollte Ihr Anliegen nicht in den Wirkungsbereich des Landtages fallen, leiten wir es an fachlich zuständige Stellen des Landes Vorarlberg (z.B. an die Landesregierung oder einzelne Mitglieder der Landeregierung) weiter. Ansonsten werden Ihre Daten nicht an Dritte übermittelt.
Speicherdauer
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Zwecks notwendig ist oder bis Sie der Verarbeitung widersprechen.
Nach Wegfall des Zwecks werden personenbezogene Daten dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme angeboten. Beurteilt das Vorarlberger Landesarchiv die Landtagsdokumente als Archivgut, sind ihm diese im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.
Im Falle eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Anträge
Zweck(e) der Verarbeitung
Bearbeitung Ihres Antrags.
Rechtsgrundlagen
Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (z.B. Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 DSGVO oder Informationsbegehren nach § 7 Informationsfreiheitsgesetz).
Verarbeitete Datenkategorien
Anrede, Vor- und Nachname, Kontaktdaten (insb. E-Mail-Adresse), weitere von Ihnen gemachte Angaben (akad. Grade, Organisation/Institution etc.), ggf. Identitätsnachweis, Inhalt Ihres Antrags, weitere Kommunikation und Erledigung.
Empfänger:innen
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Speicherdauer
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Zwecks notwendig ist. Nach Wegfall des Zwecks werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Mitteilungen des Landtages
Zweck(e) der Verarbeitung
Zugänglichmachung von Informationen über die Tätigkeit des Landtages (Medienaussendungen) oder parlamentarische Vorgänge (Beratungsgegenstände, Tagesordnung, Ausschusssitzungen, Aktuelle Stunde, Dringliche Anfragen); Transparenz und Information der Öffentlichkeit.
Rechtsgrundlagen
Einwilligung gemäße Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO;
Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Art. 18 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 1 Landesverfassung, § 3b Abs. 3 Gesetz über landesspezifische Regelungen zum Datenschutz.
Verarbeitete Datenkategorien
Anrede, Vor- und Nachname, ggf. akad. Grade, Kontaktdaten (E-Mail-Adresse), ggf. Institution oder Organisation.
Herkunft der Daten
Kontaktdaten erheben wir zum Teil im Internet.
Empfänger:innen
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Speicherdauer
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Zwecks notwendig ist oder bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder der Verarbeitung widersprechen.
Nach Wegfall des Zwecks werden personenbezogene Daten dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme angeboten. Beurteilt das Vorarlberger Landesarchiv die Landtagsdokumente als Archivgut, sind ihm diese im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.
Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung oder eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Mögliche künftige sowie tatsächliche Vertragspartner:innen
Zweck(e) der Verarbeitung
Einholung von Angeboten sowie Vertragsverhandlungen; nach Abschluss eines Vertrages: Erfüllung oder Geltendmachung vertraglicher oder gesetzlicher Rechte und Pflichten.
Rechtsgrundlagen
Erfüllung (vor)vertraglicher Maßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Aufbewahrungspflichten), Wahrung von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs 1 lit. f DSGVO (Rechtsansprüche).
Verarbeitete Datenkategorien
Anrede, Vor- und Nachname, akad. Grade (optional), Funktion, Kontaktdaten (insb. E-Mail-Adresse), Organisationsdaten (Firma bzw. Unternehmensbezeichnung, Adresse etc.), Leistungsgegenstand, Zahlungsdaten.
Empfänger:innen
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Speicherdauer
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Zwecks notwendig ist oder bis Sie der Verarbeitung widersprechen.
Nach Wegfall des Zwecks werden personenbezogene Daten dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme angeboten. Beurteilt das Vorarlberger Landesarchiv die Landtagsdokumente als Archivgut, sind ihm diese im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.
Im Falle eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Webauftritt
Cookies
Der Internetauftritt des Landes Vorarlberg erfolgt unter der Domain „vorarlberg.at“ und umfasst auch den Vorarlberger Landtag.
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Ausführliche Informationen über den Zweck und die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung von Cookies bei Ihrem Besuch der Website sowie deren Verwaltung (Widerruf Ihrer Einwilligung oder Einschränkung der Verarbeitung) finden Sie unter https://vorarlberg.at/cookieverwaltung.
Landesportal des Landes Vorarlberg (Internet)
Informationen im Zusammenhang mit Ihrem Besuch auf dieser Website finden Sie unter https://vorarlberg.at/datenschutz und Datenschutzrechtliche Information – Landesportal Vorarlberg.
Soziale Medien
Einbettung von Inhalten aus sozialen Netzwerken
Der Vorarlberger Landtag ist derzeit, außer auf YouTube, nicht in sozialen Netzwerken präsent.
Der Landtag ist sich der derzeitigen Diskussion um den Datenschutz in sozialen Netzwerken bewusst. Gegenwärtig ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit alle Netzwerke ihre Dienste im Einklang mit europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen anbieten. Es wird daher ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der seitens des Landtages genutzte Dienst „YouTube“ die Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer (wie beispielsweise IP-Adresse) entsprechend ihrer Datenverwendungsrichtlinien abspeichert und für geschäftliche Zwecke nutzt. Der Landtag hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. Spezielle Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärungen auf den Webseiten der jeweiligen Sozialen Medien.
Zweck:
Es werden eigenproduzierte Filme und Clips zur Veranschaulichung der Tätigkeit des Vorarlberger Landtages und der Vorarlberger Landespolitik angeboten.
Videoüberwachung
Das Landhaus Bregenz und seine Zutrittsbereiche werden videoüberwacht. Die Videoüberwachung dient dem Schutz der Landesregierung und ihrer Mitglieder, des Landtages und seiner Mitglieder, von Bediensteten des Landes Vorarlberg und dritten Personen (Kunden, Besucher, Lieferanten etc.) sowie dem Schutz des Eigentums im Sinne des § 12 Abs. 3 Z 2 Datenschutzgesetz. Strafrechtlich relevantes Verhalten soll verhindert, eingedämmt oder aufgeklärt werden.
Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Videoüberwachung des Landhauses ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung.
Nähere Informationen zur Verarbeitungstätigkeit finden Sie unter:
Datenschutzrechtliche Informationen - Videoüberwachung
Zu allen Verarbeitungstätigkeiten
Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die jeweils ausgeführten Zwecke erforderlich. Bei vertrags- oder einwilligungsbasierten Datenverarbeitungen hätte die Nichtbereitstellung zur Folge, dass die gewünschte Leistung nicht erbracht werden könnte.
Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen
Es erfolgt grundsätzlich keine Übermittlung von personenbezogenen Daten in das Ausland oder an internationale Organisationen. Die Übermittlung von Daten in Drittländer entspricht den Vorgaben des Kapitels V der DSGVO.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.
Stand Juli 2026