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Weitere Vorarlberger Landesorganisationen

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg


Mit 01.01.2014 wurde eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich geschaffen. Für jedes Bundesland besteht in Hinkunft ein Verwaltungsgericht des Landes. Für den Bund wurde ein Bundesverwaltungsgericht eingerichtet. Mit diesem Zeitpunkt wurden die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei diesen Behörden anhängigen Verfahren sowie der bei den Aufsichtsbehörden anhängigen Verfahren über Vorstellungen (Art 119a Abs 5 B-VG) ging auf die Verwaltungsgerichte über. Dies gilt auch für die bei sonstigen Behörden anhängigen Verfahren, in denen diese Behörden sachlich in Betracht kommende Oberbehörde oder im Instanzenzug übergeordnete Behörde sind, mit Ausnahme von Organen der Gemeinde. Mehr auf http://www.lvwg-vorarlberg.at/
 

Der Landes-Rechnungshof


Der Vorarlberger Landtag richtete im Jahr 1999 einen Landes-Rechnungshof ein. Dieser ist Organ des Landtags, nur diesem verantwortlich und von der Landesregierung unabhängig. Die Direktorin wird vom Landtag für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Landes-Rechnungshof prüft die gesamte Gebarung des Landes Vorarlberg und der Gemeinden unter 10.000 Einwohner. Prüfobjekte sind insbesondere die Abteilungen und Dienststellen der Landesverwaltung, die Gemeindeverwaltung und Gesellschaften, an denen das Land oder die Gemeinden mit mindestens 50 Prozent beteiligt sind sowie Einrichtungen, die in der Erledigung ihrer Aufgaben durch Landesmittel unterstützt werden. Mehr auf http://www.lrh-v.at/
 

Landesvolksanwalt


Der Landesvolksanwalt berät in Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung und prüft Beschwerden:
• im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltung
• als Antidiskriminierungsstelle
• als Monitoringstelle
• als Prüfstelle zum Schutz von Menschenrechten
Mehr dazu auf http://www.landesvolksanwalt.at/
 

Kinder- und Jugendanwaltschaft

(eine Einrichtung des Landes Vorarlberg)


Zur besonderen Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wurde, basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention, in jedem Bundesland Österreichs eine weisungsfreie Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet. Wir sehen uns als Sprachrohr für junge Menschen, arbeiten für sie parteilich, vermitteln bei Konflikten und bieten Kindern und Jugendlichen rasche und unbürokratische Beratung und Unterstützung in schwierigen Situationen. Als weisungsfreie Einrichtung kann unser Angebot vertraulich, kostenlos und auf Wunsch auch anonym von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sofern die Anliegen von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen, in Anspruch genommen werden. Mehr dazu auf https://vorarlberg.kija.at/
 

Naturschutzanwältin / Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg

(eine Einrichtung des Landes Vorarlberg)

 

Die Naturschutzanwaltschaft vertritt in Vorarlberg die Interessen der Natur und der Landschaft, vor allem in Verfahren nach dem Naturschutzgesetz. Zugleich ist sie „Umweltanwaltschaft“ in UVP-Verfahren.

http://www.naturschutzanwalt.at/