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Wohnhaussanierung

Wohnhaussanierung, die ideale Alternative zum Neubau oder Kauf.


Unbebaute Grundstücke werden knapp. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, eine Sanierung in Betracht zu ziehen.

Damit eine Sanierung wirklich gelingt, ist eine Gesamtplanung notwendig. Oft wird der Fehler gemacht, dass einzelne Teile anlassbezogen und ohne Gesamtkonzept renoviert werden.

 

Wer eine sinnvolle, maßgeschneiderte Sanierung will, sollte sich von Energieexperten beraten lassen. Das Energieinstitut Vorarlberg bietet für alle Fragen rund um das Thema Energie im und ums Haus eine individuelle produktneutrale Erstberatung an.

Hier finden Sie Antworten auf verschiedene Fragen bzw. Themen (Broschüre „Sanieren“):

Mit dem unverbindlichen Sanierungsrechner für Eigenheime bzw. dem Sanierungsrechner für Mehrwohnungshäuser können Sie vorab eine mögliche Förderung berechnen.

Gerne können Sie den Förderungsantrag inklusive der benötigten Unterlagen sowie nachgereichte Unterlagen auch über unser Upload-Portal einreichen.

Unter bestimmten Bedingungen können natürliche Personen beim Kauf oder im Zuge einer Schenkung einen noch offenen Wohnhaussanierungskredit vom Verkäufer übernehmen.

Ergänzende und alternative Fördermöglichkeiten:

Rechtsgrundlagen:
Wohnhaussanierungsrichtlinie in der geltenden Fassung
Vorarlberger Wohnbauförderungsgesetz in der geltenden Fassung


Sollten Sie Probleme mit dem Download der aktuellsten Formulare haben kann das daran liegen, dass Sie eine ältere Word-Version verwenden. Hier können Sie sich den Kompatibilitäts-Pack herunterladen, welcher das Öffnen der Formulare auch mit älteren Word-Versionen ermöglichen sollte. Außerdem finden Sie alle Formulare auch im Pdf-Format in unserer Formularsammlung.

Kontaktdaten

Wohnbauförderung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 8080

F +43 5574 511 923495

wohnen@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Telefonischer Kontakt bzw. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.