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Europaschutzgebiete in Vorarlberg

Die Europaschutzgebiete in Vorarlberg sind Teil des europaweiten Natura 2000-Netzwerkes.

Natura 2000 – ein europaweites Netzwerk

Hinter dem Begriff Natura 2000 verbirgt sich ein Netzwerk aus Schutzgebieten von europaweiter Bedeutung, dessen Ziel es ist, wertvolle Arten und Lebensräume weit über Landesgrenzen hinaus zu schützen und zu bewahren. Basis für die Nominierung stellen zwei Richtlinien der EU, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – kurz FFH-Richtlinie - und die Vogelschutzrichtlinie, dar.

  

Natura 2000 in Vorarlberg

Vorarlberg hat seit 1995 in mehreren Tranchen Natura 2000-Gebiete  – in Vorarlberg Europaschutzgebiete genannt - an die Europäische Kommission gemeldet. Mittlerweile zählt Vorarlberg bereits 39 dieser Schutzgebiete von europäischer Bedeutung, die sich über eine Gesamtfläche von über 24.245 ha vom Ufer des Bodensees bis in die alpinen Hochlagen des Verwalls erstrecken.

Informationen sowie eine Liste zu den Europaschutzgebieten in Vorarlberg (Natura 2000-Netzwerk) finden Sie hier.

Europaschutzgebiete werden auf Basis von Schutzgütern, die in der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet sind, ausgewiesen.

Informationen zu ausgewählten Schutzgütern finden Sie unter www.naturvielfalt.at bzw. im Standarddatenbogen.

 
20 Jahre Natura 2000 in Vorarlberg

Vor 20 Jahren, im Jahr 2003, wurden mit der Novellierung der Naturschutzverordnung (LGBl. Nr. 8/1998 i.d.g.F.) die ersten Europaschutzgebiete im Land Vorarlberg offiziell ausgewiesen. Die Ausweisung von vorerst 22 Schutz­gebieten stellten einen ersten Schritt und einen wesentlichen Meilenstein zur Stärkung des Naturschutzes in Vorarlberg dar. Mittlerweile sind im Land 39 Europaschutzgebiete mit einer Fläche von rund 24.140 Hektar zu finden. Die Gebiete zwischen Bodensee und den höchsten Gebirgslagen des Verwall sind heute ein unverzichtbarer Teil des europaweiten Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerks
 

Erhaltungsziele

Für jedes Europaschutzgebiet in Vorarlberg wurden eigens Erhaltungsziele formuliert. Die Summe dieser Ziele definiert den günstigen Erhaltungszustand jener Arten und Lebensräume, die für die Ausweisung des jeweiligen Europaschutzgebiets maßgeblich sind. Die Erhaltungsziele bilden damit die Grundlage und den Maßstab sowohl für Maßnahmen zur aktiven Erhaltung und Verbesserung des Gebietszustandes (Schutzgebietsmanagement) als auch für die Beurteilung der Auswirkungen von Plänen und Projekten im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen.

 

Standarddatenbogen

Der Standarddatenbogen ist ein Meldeformular der Europäischen Kommission zur standardisierten Erfassung von Natura 2000-Gebiete. Dieser beinhaltet allgemeine Informationen zum Gebiet und listet alle Schutzgüter (Tier- und Pflanzenarten, Lebensraumtypen) auf, sowie deren ökologischer Zustand. Standarddatenbögen können jährlich aktualisiert werden, falls neue Erkenntnisse im Schutzgebiet gewonnen wurde.

Den aktuellen Standarddatenbogen können Sie im Natura 2000-Viewer einsehen.

Eine Anleitung für den Viewer finden Sie hier.

 

Managementpläne

Für alle Natura 2000-Gebiete in Vorarlberg werden sogenannte Managementpläne erarbeitet und laufend aktualisiert. Diese Dokumente dienen als fachliche Grundlage zur Bewertung der Schutzgüter sowie der Formulierung konkreter Maßnahmen zur Erfüllung der Erhaltungsziele. Managementpläne sind mit Beteiligten und Interessensvertretungen (z.B. Gemeinden, Grundbesitzende, Landwirtschaft, Jagd, Frost etc.) abgestimmt und dienen als Grundlage für die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung eines Schutzgebiets.

Die Managementpläne zu den jeweiligen Europaschutzgebieten finden Sie hier.

 

Regionsmanagement

Zur Betreuung der 39 Europaschutzgebiete wurde 2017 fünf Managementregionen geschaffen. Der jeweilige Regionsmanager ist Ansprechperson vor Ort, organisiert Naturschutzprojekte, informiert, initiiert Forschungsprojekte, überwacht die Gebiete und vermitteln bei Konflikten.

Die Managementregionen sind:

  • Bodensee - Leiblachtal mit den Gebieten Leiblach mit Schmelzwiese, Mehrerauer Bodenseeufer - Bregenzer Achmündung, Rheindelta

  • Rheintal mit den Gebieten Bangs-Matschels, Gsieg-Obere Mähder, Lauteracher Ried, Soren-Gleggen-Köblern, Schweizer Ried, Birken-Schwarzes Zeug, Üble Schlucht

  • Bregenzerwald - Kleinwalsertal mit den Gebieten Bregenzerachschlucht, Fohramoos, Ifen, Rohrach, Unter der Winterstaude, Unter Stellerhöhe, Unterargenstein, Widderstein-Mähder, Witmoos

  • Walgau - Großwalsertal - Arlberg mit den Gebieten Alpenmannstreu, Frastanzer Ried, Gadental, Ludescherberg, Satteins-Übersaxen, Schöneberg, Spirkenwälder Brand, Gamp, Oberer Tritt und Saminatal, Torfriedbach, Unter-Überlutt, Walsbächle

  • Montafon - Klostertal mit den Gebieten Davenna, Gortniel, Klostertaler Bergwälder, Rifa, Roßbündta, Schuttfluren Tafamunt, Spona, Verwall, Wiegensee

Kontakt Regionsmanagement: Tel. +43 (0) 5572 23235 4717, E-Mail: natura2000@naturvielfalt.at

 

Bericht gemäß Art. 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Bericht gemäß Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie

Sowohl die Vogelschutzrichtlinie als auch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sind für die Biodiversitätspolitik der EU essentiell. Das Ziel beider Richtlinien ist die Erhaltung von Arten und Lebensraumtypen von europäischer Bedeutung. Besonders wichtig ist der Schutz wildlebender Vogelarten sowie der repräsentativen und bedrohten Lebensräume der Pflanzen- und Tierwelt. Zudem werden nahezu weitere 14.000 Arten geschützt. Die Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, den Erhaltungszustand der geschützten Arten und Lebensräume zu bewahren und wiederherzustellen. Gemäß Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie bzw. Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der Kommission, insbesondere über den Erhaltungszustand und die Entwicklung der von den Mitgliedstaaten jeweils geschützten Arten und Lebensräume, alle sechs Jahre Bericht erstatten. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die Kommission dadurch die Fortschritte der Verwirklichung der bereits erwähnten Ziele beurteilen kann.


Link zum Österreichischen Bericht 2019 gemäß Art. 17 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Link zum Österreichischen Bericht 2019 gemäß Art 12 Vogelschutzrichtlinie

 

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