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Zivildienst

Der Zivildienst ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache. Aufgaben der Bundesverwaltung werden von der staatlichen Behörde Zivildienstserviceagentur in 1040 Wien, Paulanergasse 7-9 vollzogen.

Die Aufgaben der Zivildienstserviceagentur sind

  • Verwaltung der Zivildienstpflichtigen ab Feststellung der Zivildienstpflicht
  • Zuweisung zum Zivildienst
  • Aufschub vom Zivildienst
  • Befreiung vom Zivildienst
  • Zuweisungsaufhebung
  • Dienstantrittskontrolle
  • Sozialversicherungsanmeldung und Ab- und Ummeldung
  • Verwaltungsverfahren zur Zuweisungsänderung nach Dienstantritt
  • Feststellung von in den ordentlichen Zivildienst nicht einzurechnenden Zeiten
  • Geld- und Rechnungswesen
  • Bestätigungen, Bescheinigungen und sonstige damit zusammenhängenden Urkunden
  • Informations- und Auskunftsstelle für Zivildienstpflichtige, Rechtsträger und Einrichtungen
  • Feststellung und Widerruf der Zivildienstpflicht
  • Befreiung aus öffentlichem Interesse
  • Disziplinäre Verlängerung des ordentlichen Zivildienstes
  • Außerordentlicher Zivildienst
  • Budget
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Öffentlichkeitsarbeit

Aufgaben des Bundesministeriums für Inneres

  • Rechtsverordnungen und Durchführungserlässe
  • Koordinierung der behördlichen Überwachung
  • Auslandsdienst
  • Controlling
  • Aufsichtsbehörde
  • Berufungsinstanz gegen Bescheide der Zivildienstserviceagentur und des Landeshauptmannes (Anerkennungsverfahren)
  • Führung der Geschäfte des Zivildienstrates

Informationsdienst:
Tel 01/585 4709-0
Fax 01/585 4709-5819
E-mail info@zivildienst.gv.at
Homepage: www.zivildienst.gv.at

Im Land Vorarlberg erhalten Sie Auskünfte zu den Zivildienstangelegenheiten.

Anerkennung von Einrichtungen, Zivildienstüberwachung, Schlichtungsstelle

Kontaktdaten

Inneres und Sicherheit

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21105

F +43 5574 511 921195

inneres@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.