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Zinszuschüsse zum Schuldendienst von Krediten zum Grunderwerb - Besondere Bedarfszuweisungen

Zinszuschüsse können gewährt werden zu Kreditaufnahmen der Gemeinden zur Finanzierung von
Grundkäufen als Grundreserve für den sozialen Wohnungsbau oder von Grundkäufen als Grundreserve für Betriebsansiedlungen oder von Grundkäufen, die aus raumplanerischen Interessen dringend geboten erscheinen. Bei bebauten Grundstücken ist der Verkehrswert der sich auf dem Grundstück befindlichen Hochbauten von den Gesamtgrunderwerbskosten in Abzug zu bringen.

Der Zinszuschuss beträgt in der Regel 50 Prozent des maximal anzuerkennenden Zinsaufwands, wobei  ein marktkonformer Kreditzinssatz herangezogen wird. Die Gewährung des Zinszuschusses erfolgt ab Kreditinanspruchnahme bis zur Weiterveräußerung oder zweckentsprechenden Verwendung des Grundstückes, längstens jedoch auf die Dauer von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Grundkaufs.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit Lageplan des Grundstücks sowie Begründung des beabsichtigten Grundkaufs.

Termine und Fristen

Der formlose Antrag ist vor Abschluss des Kaufvertrags zu stellen.

Voraussetzungen

Die Einwohnerzahl der Gemeinde muss unter 9.000 Einwohnern liegen oder der Grundkauf erfolgt in Kooperation mit einer anderen Gemeinde. Eine weitere Voraussetzung ist das Vorliegen einer positiven Stellungnahme der Raumplanungsabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

finanzen@vorarlberg.at

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