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Wolfsmanagement - Koordination in Vorarlberg

Das Wolfsmanagement hat zum Ziel, ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Wolf zu schaffen.

Österreichzentrum für Bär, Wolf, Luchs

Auf Grund eines Beschlusses der Landes-Agrarreferentenkonferenz mit Unterstützung der Naturschutzreferenten wurde im Februar 2019 das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs gegründet. Das Österreichzentrum für Bär, Wolf, Luchs übernimmt Bundesländer-übergreifend Aufgaben um gemeinsam im Rahmen der Gesetze zukünftig eine konfliktfreie Koexistenz zu gewährleisten. Es wird von allen Bundesländern und den zuständigen Ministerien als ordentliche Mitglieder getragen und mit Vertretern der jeweiligen Landesregierungen und Ministerien aus den Bereichen Landwirtschaft und Naturschutz besetzt. Jede dieser Körperschaften entsendet zwei Vertreter als ordentliche Mitglieder in die Mitgliederversammlung.
Aktuell entsendet das BMLRT - Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus einen Vertreter und das BMK- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie Mobilität, Innovation und Technologie eine Vertreterin.
Bei außerordentlichen Mitgliedern handelt es sich um Organisationen, die sich auf den Vereinszweck durch ihre Expertise positiv auswirken.

Aktuell sind dies:
• Almwirtschaft Österreich
• Dachverband Jagd Österreich
• Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
• Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft, Universität für Bodenkultur Wien
• Land & Forst Betriebe Österreich
• Landwirtschaftskammer Österreich
• Nationalparks Austria
• Naturschutzbund
• Österreichische Bundesforste (ÖBF)
• Österreichischer Bundesverband für Schafe und Ziegen
• VetMed Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie (FIWI)
• WWF Österreich - World Wide Fund for Nature

Nähere Informationen dazu sind unter dem Link https://baer-wolf-luchs.at abrufbar.

Koordination in Vorarlberg

Seitens des Landes wurde eine Koordinationsgruppe eingerichtet, die unter anderem festlegt, welche vorbeugenden Maßnahmen umgesetzt werden sollen und wie bei Wolfsichtungen bzw. -rissen verfahren werden soll. Die Zuständigkeit und Gesamtkoordination liegt beim Land Voralberg, Abteilung Va-Landwirtschaft und ländlicher Raum. Ansprechpartner und Leiter der Koordinationsgruppe ist der Wildökologe DI Hubert Schatz, Tel. +43/664/6255311, E-Mail: hubert.schatz@vorarlberg.at. Die Koordinationsgruppe tagt jährlich ein- bis zweimal, bei Anlassfällen sowie zur Besprechung spezieller Themen (z.B. Erörterung spezieller Präventionsmaßnahmen) bedarfsbezogen auch mehrmals. Sämtliche Arbeitsgruppen-Mitglieder werden bei Nachweisen von Luchs, Wolf oder Bär unmittelbar darüber informiert. 

Prävention - Herdenschutz
Das Land Vorarlberg finanzierte bereits 2016 ein Pilotprojekt zur Herdenschutzprävention mittels Zäunung im Alpgebiet um Erkenntnisse über den praktischen Einsatz von Zäunen im unwegsamen Gelände zu gewinnen. Diese Erfahrungen wurden gesammelt und an andere Alpen weitergegeben.

Für Herdenschutzmaßnahmen wurden im Jahr 2023 39 Projekte unterstützt. Dabei wurden insgesamt Euro 93.114,13 ausbezahlt. 

Als Präventionsberater steht den Landwirten und Interessierten der Wildökologe DI Hubert Schatz (Tel. +43/664/6255311) zur Verfügung. Das unten zum Download bereit gestellte Informationsblatt „Wolf und Alpwirtschaft“, welches vor dem Alpauftrieb an die Alpen gesendet und in einschlägigen Zeitschriften veröffentlicht wird, beinhaltet ebenfalls wichtige Präventionsmaßnahmen bezüglich Wolf.

Nähere Informationen dazu sind unter dem Link https://vorarlberg.at/-/herdenschutz abrufbar.

Bildungsprojekte
Die Koordinationsgruppe für Großraubwild des Landes Vorarlberg organsiert zum Thema Wolf und Alpwirtschaft laufend Weiterbildungsveranstaltungen mit Schafhaltern, Schafhirten und Alpbesitzern.

Wolfsmanagementverordnung zur Regelung des Wolfs in Vorarlberg

Die Landesregierung hat eine Wolfsmanagementverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur Aufrechterhaltung der Alpbewirtschaftung beschlossen. Damit sollen der Siedlungsraum geschützt und auch Schäden an Nutztierbeständen durch den Wolf verhindert werden. Damit kann präventiv auf künftige Gefahrensituationen, die sich aus der Rückkehr und Ausbreitung des Wolfes für die Bevölkerung und die Alpbewirtschaftung im Land ergeben, reagiert werden. 

Die Wolfsmanagementverordnung solle insbesondere die Entnahme von Risiko- und Schadwölfen erleichtern, um den Schutz von Mensch und Nutztier zu gewährleisten. Im Wesentlichen werden mit der Wolfsmanagementverordnung folgende Themenbereiche geregelt:
•    Festlegung von behördlichen Maßnahmen zum Management insbesondere von Risiko- und Schadwölfen
•    Festlegung von Gebieten, in denen Herdenschutz mittels Einzäunung der Nutztiere faktisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist (sogenannte Weideschutzgebiete)
•    Festlegung von Melde- und Berichtspflichten

Vorgehensweise bei einem Rissfund
Beim Vorfinden eines möglicherweise durch einen Wolf gerissenen Tieres soll wie folgt vorgegangen werden:
- Lage des Kadavers nicht verändern.
- Dokumentation der Fundstelle und des gerissenen Tieres (fotografieren bzw. filmen).
- Abdecken des Kadavers, um mögliche DNA-Spuren zu sichern und Aasfresser abzuhalten.
- Nutztierrisse: unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem diensthabenden Amtstierarzt und/oder mit dem Wildökologen DI Hubert Schatz, Tel. +43/664/6255311.
- Wildtierrisse: Kontaktaufnahme mit DI Hubert Schatz, Tel. +43/664/6255311.

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.