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Wildtiere in Menschenobhut

Beabsichtigen Sie Wildtiere, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen, anzuschaffen und bei Ihnen zu halten, so müssen Sie die Haltung bei der Bezirkshauptmannschaft melden.

Achtung: Die tierschutzgerechte Haltung von Wildtieren erfordert von Ihnen ein besonderes Wissen, Sorgfalt und einen meist hohen Geld- und Zeitaufwand.
Bitte überlegen Sie sich vor der Anschaffung, ob Sie dem Mitgeschöpf eine artgerechte Haltung ermöglichen können.

Die Haltung von Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen, muss innerhalb von zwei Wochen (vor der Haltung) bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft in deren Bezirk die Tierhaltung erfolgen soll.


Gemeldet werden müssen:

Alle Säugetiere, die nicht Haus- und Heimtiere sind.
Nicht gemeldet werden müssen zum Beispiel Lamas und Alpakas.
Viele Papageien- und andere Vogelarten
Zum Beispiel alle Papageienarten ausgenommen Unzertrennliche, Wellen-, Nymphen- und alle Arten von Plattschweifsittichen.
Achtung: Graupapagei, jeder Greifvogel, Fasan und Strauß müssen gemeldet werden.
Alle Arten der Reptilien:
Zum Beispiel alle Schildkröten, Echsen und Schlangen.
Alle Arten der Lurche:
Zum Beispiel alle Frösche, Salamander und Molche.
Fische, die in Freiheit mehr als 1 m lang werden.


Angefügt sind die verschiedenen Meldeformulare, die Sie ausfüllen, drucken, unterschreiben und an Ihre zuständige Bezirkshauptmannschaft senden können.

Bitte beachten Sie auch die Broschüre "Augen auf beim Wildtier- und Exotenkauf" des Bundesministeriums für Gesundheit, mit vielen nützlichen und interessanten Tipps und Hinweisen zur Anschaffung und Haltung dieser Tiere.

Kontaktdaten

Tierschutzombudsstelle

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at