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Wildökologische Raumplanung

Ziel der Wildökologischen Raumplanung ist die Verbesserung der Grundlagen für eine dauerhafte Eingliederung heimischer Wildtierarten in die Kulturlandschaft in landeskulturell verträglicher Form.

Die Wildökologische Raumplanung ist eine großräumige Regionalplanung, auf der eine lokale Detailplanung aufbaut. Dabei erfolgt eine Einteilung des Landes in Wildräume, Wildregionen und Wildbehandlungszonen. Ziel der Wildökologischen Raumplanung ist die Verbesserung der Grundlagen für eine dauerhafte Eingliederung heimischer Wildtierarten in die Kulturlandschaft in landeskulturell verträglicher Form. Dabei kommt den Kriterien Schutz und nachhaltige Nutzungsmöglichkeit von Wildtierpopulationen (inklusive Schutz und Gestaltung entsprechender Lebensräume) sowie Vermeidung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft primäre Bedeutung zu. Der integrale Planungsansatz zielt auf eine Harmonisierung von Biotoptragfähigkeit und Wildbestand ab.
 
Wildbehandlungszonen für Rotwild
In Vorarlberg sind nur mehr wenige Gebiete vorhanden, die dem Rotwild einen allen Anforderungen entsprechenden Lebensraum bieten können. Insbesondere fehlen geeignete Wintereinstandsgebiete. Daher ist es erforderlich, dass das Rotwild in jene Gebiete des Landes gelenkt wird, die seinen Anforderungen noch am besten zu entsprechen vermögen. Demnach wurden die vorhandenen Lebensräume von Rotwildpopulationen in Kernzonen, Randzonen und Freizonen eingeteilt. In Kernzonen sind möglichst gute Lebensbedingungen für das Rotwild zu schaffen, etwa durch Verbesserung der Einstands- und Äsungsverhältnisse, durch Fütterung, durch Wintergatterung und durch Festlegung von Wildruhezonen. In der Randzone sind die jagdwirtschaftlichen Maßnahmen danach auszurichten, dass sich das Rotwild dort nur vorübergehend in geringer Anzahl aufhält. Dementsprechend ist festgelegt, dass in der Randzone die Fütterung verboten ist. In Freizonen ist jedes Stück Rotwild, welches sich dort einfindet, sofort zu erlegen.

Rotwildräume und Wildregionen
Für die Abschussplanung werden die gesamten Wildpopulationen und deren Lebensräume erfasst. Dementsprechend sind im Jagdrecht entsprechende Planungsebenen festgelegt:
Rotwildräume als oberste Planungsebene für die Abschussplanung beim Rotwild und Wildregionen als mittlere Planungsebene für das Rotwild und als oberste Planungsebene für die anderen Wildarten, die der Abschussplanung unterliegen.

Der auf dieser Seite zum Download bereitgestellte Artikel wurde in der Zeitschrift „Jagd & Fischerei - Die Zeitung der Jäger und Fischer“ (Ausgabe September/Oktober 2018) veröffentlicht. Darin gibt der wildökologische-jagdwirtschaftliche Amtssachverständige DI Hubert Schatz einen Rückblick und einen Ausblick zur wildökologische Raumplanung  in Vorarlberg.

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