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Vorarlberg im Ausschuss der Regionen und bei der Mitwirkung an der EU-Gesetzgebung

Große Teile des von EU-Mitgliedstaaten anzuwendenden Rechts wird durch Rechtsakte der Europäischen Union vorgegeben. Deshalb ist es für die Regionen und Länder wichtig, auf zukünftiges EU-Recht bei der Entstehung Einfluss zu nehmen. Zum einen bündelt der Ausschuss der Regionen die Länderinteressen. Daneben haben die österreichischen Länder gemäß der österreichischen Bundesverfassung die Möglichkeit, die österreichische Haltung zu neuem EU-Recht mitzubestimmen.

Im Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) wurde der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) als politisches Gremium der Lokal- und Regionalvertreterinnen und -vertreter der Europäischen Union eingerichtet. Vorarlberg ist im Ausschuss der Regionen durch den Landeshauptmann und den Landtagspräsidenten vertreten. Der AdR nimmt zu EU-Gesetzgebungsvorschlägen Stellung. Mit Initiativgutachten bringt er eigene Ideen für die Weiterentwicklung der Europäischen Union ein. Durch eine Vielzahl von Veranstaltungen will er die lokalen und regionalen Interessen in Europa bündeln.

Aber auch gegenüber dem Bund, der Österreich im Rat der Minister vertritt, wirkt Vorarlberg an der EU-Gesetzgebung mit. Laut Bundesverfassung sind die Länder über neue EU-Initiativen zu informieren und sie können gegenüber der Bundesregierung dazu Stellungnahmen abgeben. In bestimmten Fällen – wenn Landesgesetzgebungskompetenzen betroffen sind – darf die den Bund bei EU-Verhandlungen vertretende Person von dieser Länderstellungnahme nicht abweichen. Schließlich haben die Länder auch das Recht, in die österreichische Verhandlungsdelegation zu EU-Verhandlungen eingebunden zu werden.

Besonders wichtig ist Vorarlberg, dass die Verantwortung für die Wahrnehmung von Aufgaben zwischen der EU und Österreich bzw. den Ländern nach dem Subsidiaritätsprinzip aufgeteilt wird. Laut Subsidiaritätsprinzip darf die Europäische Union nur tätig werden, wo sie im Vergleich zu den Mitgliedstaaten und Regionen einen deutlichen Mehrwert erzielen kann. Darüber wacht besonders die regionale Ebene, z. B. der Vorarlberger Landtag. Aber auch der Europäische Ausschuss der Regionen mit dem Subsidiaritätsmonitoring oder der österreichische Bundesrat mit dem EU-Ausschuss befassen sich regelmäßig mit Subsidiaritätsprüfungen von EU-Rechtsakten.

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