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Vermessungspunkt, Festpunkt oder Grenzpunkt?

Ein Messpunkt ist dem Bagger im Weg, ein Grenzpunkt scheinbar am „falschen Ort“ – was ist zu tun?

Zuerst sollte man wissen, um was für einen Punkt es sich handelt. Es gibt drei Kategorien:

Grenzpunkte:  Das sind Grenzzeichen, die eine Grundstücksgrenze in der Natur kennzeichnen. Meist sind es: Messbolzen (Nägel mit Aufschrift „Grenz-Pkt“), Grenzmarken, Eisenrohre (eventuell mit Plastikkappe und der Aufschrift „Grenz-Pkt“), Grenzsteine (behauen oder unbehauen), in Stein gemeißelte Zeichen oder ähnliche gut erkennbare Punkte. Oftmals sind sie farblich markiert (rot). Soll ein nicht mehr vorhandener Grenzpunkt wiederhergestellt werden, ist folgendes zu beachten.  

Messpunkte: Das sind Hilfspunkte, die Vermesser zur Durchführung ihrer Arbeit im Feld vermarkt haben. Meist sind es Messbolzen (Nägel mit Aufschrift „Mess-Pkt“, oder „VKW“,“ LVA“, „LVG“) oder auch Eisenrohre mit einer Kunststoffkappe mit Aufschrift „Verm-Pkt“. Manchmal sind sie farblich markiert und zusätzlich mit einer Punktnummer versehen.

Diese Punkte werden von Laien oft fälschlich als Grenzzeichen interpretiert, haben jedoch nichts mit dem Grenzverlauf  zu tun! Messpunkte sind temporäre Hilfspunkte für Vermesser zB als Aufstellungspunkt für ihre Instrumente.

Festpunkte: Das sind amtliche Vermessungspunkte, die den Vermessern als Bezugspunkte dienen. Sie können unterschiedlich vermarkt sein: Granitsteine, Schlagmarken (Metall), Betonsockel, Metallbolzen, etc. Ein rot-weiß-roter Holzpflock mit Nummernplakette  weist auf den Festpunkt hin. Das Beschädigen eines solchen Punktes ist verboten. Sollte er bei Grabungsarbeiten im Weg sein, so ist die vorherige Versetzung zu veranlassen. Mehr dazu siehe hier.

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Postanschrift: Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch

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