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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Für bestimmte Vorhaben ist von der Landesregierung eine UVP durchzuführen. Dabei werden alle mit einem Projekt verbundenen Umweltauswirkungen untersucht. Für die Durchführung einer UVP ist die Abteilung Wirtschaftsrecht zuständig.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) samt dem integrierten Genehmigungsverfahren des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 ist für die umweltrelevantesten Vorhaben vorgesehen.

Bei der UVP geht es in erster Linie um die Evaluierung der mit einem Projekt verbundenen unmittelbaren und mittelbaren Umweltauswirkungen.

Umweltschäden sollen nach dem Vorsorgeprinzip von vornherein vermieden werden. Zudem sollen die Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden.

Die Abteilung VIb (Wirtschaftsrecht) ist für die Durchführung von UVP-Genehmigungsverfahren zuständig, soweit nicht die Abteilungen PrsR (Regierungsdienste), Ib (Verkehrsrecht) oder IVe (Umwelt- und Klimaschutz) zuständig sind.

   

Weitere Informationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie hier.

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Weitere Kontaktinformationen

Mag.a Elfriede Gerster, Telefon +43 5574 511 26216