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Umgebungslärm - Aktionsplan für Vorarlberg 2024

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es ein gemeinsames Vorgehen in Europa zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach einheitlichen Verfahren strategische Lärmkarten erstellt, auf deren Grundlage unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne ausgearbeitet werden. Das Ziel ist, den Umgebungslärm – insbesondere in Fällen, in denen die Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern oder zu mindern bzw. sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden.

Aktionsplan für Vorarlberg

Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie und ihrer Umsetzung in nationales österreichisches Recht. Die Aktionspläne Umgebungslärm sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der letzte Aktionsplan stammt aus dem Jahr 2018. Mit der Verordnung (EU) 2019/1010 wurde der Zeitrahmen für die Überprüfung bzw. Überarbeitung des Aktionsplanes mit 2024 festgelegt.

Im Berichtsjahr 2022 wurde erhoben, welche Hauptverkehrsstraßenabschnitte in Vorarlberg ein Verkehrsaufkommen von jährlich mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen aufweisen, das entspricht rd. 8.250 Kfz pro Tag im Straßenquerschnitt (ausgenommen davon sind Autobahnen und Schnellstraßen, für die das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig ist).

Es wurden verschiedene Abschnitte der nachstehend angeführten Landes- und Gemeindestraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 218 km untersucht:

Für diese Bereiche wurden strategische Lärmkarten zur Bewertung der auf den Straßenverkehr zurückzuführenden Lärmbelastung erstellt. Mit Lärmkarten wird die Lärmbelastung flächenhaft dargestellt. Diese können hier elektronisch abgerufen werden.
Karte Umgebungslärm

Die Lärmbelastung wird mit dem Lden (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und dem Lnight (Nachtlärmindex) beschrieben.

Nähere Erläuterungen zu den Lärmkarten finden Sie hier

Auf der Grundlage der strategischen Lärmkarten aus dem Berichtsjahr 2022 hat das Land Vorarlberg sowie die betroffenen Gemeinden den Aktionsplan 2024 zur Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen an Hauptverkehrsstraßen in Vorarlberg ausgearbeitet.

Entwurf Aktionsplan Umgebungslärm Vorarlberg 2024

Die strategischen Lärmkarten und der Aktionsplan basieren auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie und wurden für rund 248 km Gemeinde- und Landesstraßenabschnitte erarbeitet. Die Erarbeitung des Aktionsplanes erfolgt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden Dornbirn, Feldkirch, Lustenau und Rankweil. Im vorgelegten Aktionsplan sind zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung aufgelistet.

Umfassende Lärmschutzplanung ist mehr als baulicher (aktiver) Lärmschutz am Ausbreitungsweg Verkehrsweg - Immissionsort und / oder objektseitiger (passiver) Lärmschutz an Wohngebäuden. Umfassende Lärmschutzplanung bedeutet einen vernetzten Planungsansatz u. a. unter Berücksichtigung der Verkehrsplanung, Raumplanung, Wohnbauförderung etc. und insbesondere auch der Information und Bewusstseinsbildung durch Einbeziehung sowohl der Verursacher als auch der Betroffenen.

In diesem Sinne sind auch die durchgeführten Maßnahmen sehr breit angelegt und beschrieben: Es gehören dazu u. a. sowohl aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen (Fensterförderung, Errichtung von Lärmschutzwänden, Auskleidung von Unterführungen, Straßenerhaltung / Fahrbahnbeläge,…) als auch die Förderung und Attraktivierung des Umweltverbundes (zu Fuß gehen, Rad fahren, Bus und Bahn nutzen), Geschwindigkeitsreduktionen, Verflüssigung des Verkehrs durch optimierte Lichtsignalsteuerungen sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Entlastung starkbelasteter Ortsgebiete (Neubau von Umfahrungen bzw. Entlastungsstraßen).

Bei der Erstellung dieses Aktionsplans wird die Öffentlichkeit im Rahmen eines Auflage- und Begutachtungsverfahren mit einbezogen. Die Veröffentlichung des Entwurfes des Aktionsplanes erfolgt am 09.03.2024 auf dem Portal https://vorarlberg.at/veroeffentlichungsportal-land/veroeffentlichungen-nach-dem-strassengesetz). Der Entwurf des Aktionsplanes samt Erläuterungsbericht und die dazugehörigen strategischen Lärmkarten liegen im Internet in der Zeit vom 09.03.2024 bis einschließlich 22.04.2024 auf.

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Aktionsplanes sind innerhalb der 6-wöchigen Stellungnahmefrist vom 09.03.2024 bis zum 22.04.2024 schriftlich per E-Mail

umgebungslaerm@vorarlberg.at

oder auf dem Postweg unter dem Betreff „Umgebungslärmrichtlinie / Aktionsplan“ an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb), Widnau 12, A-6800 Feldkirch, zu übermitteln.

Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen werden sorgfältig geprüft und nach Möglichkeit in der Endfassung berücksichtigt.

 

Lärmkarten und Aktionsplan für die A 14/ S16

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie für das hochrangige Straßennetz fällt in die Kompetenz des Bundes. Die Strategischen Lärmkarten für die A 14 und die S16, den Entwurf des Aktionsplans des Bundes sowie Informationen zum Anhörungsverfahren sind unter  https://www.laerminfo.at/ abrufbar.

Kontaktdaten

Straßenbau

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Widnau 12, 6800 Feldkirch

T +43 5574 511 27299

F +43 5574 511 927895

strassenbau@vorarlberg.at

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