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Tiere sind keine Geschenke!

Die Tierschutzombudsstelle für Vorarlberg rät eindringlich davon ab, Kindern oder Erwachsenen zu Festtagen ein lebendes Tier zu schenken.

Ist es sinnvoll zu den alljährlichen Festtagen Tiere zu schenken ?


NEIN, sagt die Tierschutzombudsstelle. 

Statt eine lebendes Tier zu verschenken, schlägt die Tierschutzombudsstelle vor, erst einmal Fachlektüre zur interessierenden Tierart zu verschenken, und gegebenenfalls mit dem Verschenken von Ausstattung oder Utensilien für die Haltung den ersten Schritt zu setzen. 
Auch ein gemeinsamer Besuch im Tierheim oder einer anderen Einrichtung, die Tiere vermittelt und die artgemäße Haltung der betreffenden Tierart vorzeigt, kann von großem Nutzen sein.

Sollte Ihr Kind an einer Schule sein, die sich an „Tierschutz macht Schule“ beteiligt, kann auch ein Pet-Buddy-Day sehr hilfreich sein um zu lernen, was die Anschaffung eines Heimtieres bedeutet! Unterrichtsmaterialien zum Tierschutz und zur artgemäßen Haltung von Heimtieren für Kinder  können aber auch online bestellt werden (https://www.tierschutzmachtschule.at/).

Als Erziehungsberechtigte müssen Sie sich sicher sein, dass Sie den Erwerb der gewünschten Tierart „mittragen“ wollen, denn für minderjährige, unmündige Tierhalter übernehmen Sie die Obsorge des Tieres und damit die Verantwortung. Nach der anfänglichen Euphorie des Kindes gilt diese Verantwortung weiterhin:  tagtäglich, nicht nur die Versorgung betreffend, auch und besonders, wenn es um die Kontrolle von Gesundheitsstatus und Wohlergehen des Tieres geht.


Erziehungsberechtigte müssen sich nicht nur mit den gesetzlichen Bedingungen vor dem Kauf auseinandersetzen (Tierschutzgesetz), es gibt zumeist noch viele weitere Aspekte zu beachten. Beispielsweise muss die Versorgung im Urlaub oder die Pflege bei Krankheit gesichert werden. Schließlich haben Heimtiere heutzutage eine beträchtliche Lebenserwartung (bei Hunden und Katzen beispielsweise 10 Jahre und deutlich mehr) und bedeuten eine lebenslange Verpflichtung. Auch aus finanziellen Gründen will die Anschaffung eines Tieres gut überlegt werden, denn der (oft niedrige) Kaufpreis wird jedenfalls durch die monatlichen Kosten um ein Vielfaches überschritten. Durch die Verpflichtung zur medizinischen Versorgung im Krankheitsfall (Tierschutzgesetz § 15) entstehen oft auch zusätzliche Kosten.


Auch wenn Hunde- und Katzenwelpen, Kaninchen, Meerschweinchen & Co noch so süß und flauschig sind und eine große Faszination auf uns Menschen, besonders auf Kinder ausüben: Es sind keine Spielsachen, die nach unserem Belieben funktionieren, sondern Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen.

Kontaktdaten

Tierschutzombudsstelle

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at

Weitere Informationen

Unabhängige Beratung vor dem Kauf bieten Ihnen bespielhaft:

Vorarlberger Tierschutzheim

Bundestierschutzgesetz und Tierhalteverordnung

Tierschutz macht Schule

Ratgeber von Vier Pfoten