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Strukturstärkende Bedarfszuweisungen

Strukturstärkende Bedarfszuweisungen sind nicht an bestimmte Vorhaben gebundene Finanzzuweisungen an Gemeinden, welche das Ziel der Unterstützung strukturschwacher Gemeinden sowie des landesinternen Finanzkraftausgleichs zwischen den Gemeinden im Sinne von § 12 Abs. 5 FAG 2017 verfolgen.

Kriterien für die Höhe der strukturstärkenden Bedarfszuweisungen sind unter anderem das Vorhandensein von Ortsteilen, Bevölkerungsentwicklung, Bevölkerungsdichte, Finanzkraft, sonstige Finanzkraftkennzahlen etc.

Termine und Fristen

Keine Terminvorgabe, da die Gewährung der strukturstärkenden Bedarfszuweisungen von Amts wegen erfolgt.

Voraussetzungen

Grundlegende Voraussetzung ist, dass die Gemeinde einzelne Kriterien gemäß § 4 der Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen erfüllt.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

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