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Rote Listen Vorarlbergs

Die Erstellung von Roten Listen ist in der Naturschutzverordnung vorgeschrieben. Die Gefährdung einer Art ist nach dem gegenwärtigen Zustand und der belegten Entwicklung ihres Gesamtbestandes in Vorarlberg zu beurteilen.

Rote Listen sind die Alarmsysteme im Naturschutz. Sie nennen jene Pflanzen- und Tierarten, deren Bestände als bedroht gelten oder die bereits ausgestorben sind. Vorarlberg ist das einzige österreichische Bundesland, das die Erstellung von Roten Listen im Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung rechtlich festgeschrieben hat. Bereits in den 1980er Jahren wurde eine Rote Liste der Gefäßpflanzen erarbeitet. Aus der Tierwelt stehen inzwischen neun Rote Listen (Schmetterlingen, Brutvögeln, Ameisen, usw.) zur Verfügung, die zeigen, welche Arten bedroht sind und für welche Arten Vorarlberg eine besondere Verantwortung trägt. Als unverzichtbare Grundlagen für eine zielgerichtete und effiziente Naturschutzarbeit sind für weitere Tiergruppen Rote Listen in Vorbereitung.

Die inatura ist für die Erstellung der Roten Listen zuständig. Die Publikationen können auf der Homepage der inatura herunter geladen werden.

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