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Raumplanung und Baurecht - Gremien

Unabhängiger Sachverständigenrat (USR), Raumplanungsbeirat sowie Landesgestaltungsbeirat (LGBV)

Unabhängiger Sachverständigenrat (USR)

Mit der Novelle des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr 28/2011, wurde vorgesehen, dass die Landesregierung gemäß § 23b einen unabhängigen Sachverständigenrat für Raumplanung einzurichten und deren Mitglieder und Ersatzmitglieder für eine Funktionsdauer von fünf Jahren zu bestellen hat. 

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Raumplanungsbeirat

Der Raumplanungsbeirat hat die Aufgabe, die Landesregierung in Fragen der Raumplanung zu beraten. Er ist insbesondere vor der Erlassung oder Änderung von Landesraumplänen zu hören. Die Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 4 RPG folgende Mitglieder für den Raumplanungsbeirat für die Dauer der Landtagsperiode bestellt:

  • LAbg. Dr. Clemens Ender
  • LAbg. Bgm. KO Dr. Martin Staudinger
  • Bgm. Dieter Egger
  • LAbg. Bernhard Weber
  • LAbg. Gerfried Thür lic. oec. HSG
  • Bgm. Elmar Rhomberg
  • Präsident Josef Moosbrugger
  • Direktor Dr. Christoph Jenny
  • Dr. Karin Hinteregger
  • Arch. DI Elmar Nägele
  • DI Andreas Falch
  • Mag. (FH) Philipp Wessiak
  • DI Katharina Lins

Landesrestaltungsbeirat Vorarlberg (LBGV)

Das Land Vorarlberg hat das Ziel, die Baukultur zu stärken und zu fördern. Der LGBV (Landesgestaltungsbeirat Vorarlberg) wurde Mitte 2018 eingerichtet und unterstützt das Land Vorarlberg als unabhängiges beratendes Sachverständigengremium in seiner Arbeit. Er hat die Aufgabe, die städtebauliche, naturräumliche und architektonische Qualität Vorarlbergs in seiner Besonderheit nachhaltig zu sichern und gestalterischen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Ziel ist es, die architektonische und städtebauliche Qualität des Planungs- und Baugeschehens zu fördern, zwischen den Beteiligten Transparenz zu schaffen sowie durch den Dialog die Planungs- und Abstimmungsprozesse zu verbessern und inhaltlich zu stärken. 

Der LGBV berät die Landesregierung und hat als Aufgabe, zu bestimmten Bauvorhaben, bei denen von der Baubehörde nach §50a Baugesetz vom Amtssachverständigen des Landes ein Gutachten einzuholen ist, vor dem Hintergrund einer landesweit einheitlichen Beurteilung eine sachverständige Beurteilung abzugeben.
Hier wirkt der LGBV bei Bedarf unterstützend, indem er eine fachliche Empfehlung zu den Projekten abgibt. Die bzw. der Amtssachverständige kann sich in seinem Gutachten auf diese Empfehlung beziehen, ist aber nicht daran gebunden.

Für die Befassung des LGBV zur Erstattung einer fachlichen Äußerung über Bauvorhaben gelten nachfolgende Schwellenwerte: in den Talsohlen von Rheintal und Walgau Bauwerke ab einer Höhe von 22 Metern (in Betriebsgebieten ab 28 Metern). Außerhalb der Talsohlen von Rheintal und Walgau Bauwerke ab einer Höhe von 15 Metern (in Betriebsgebieten ab 20 Metern). Zusätzlich können dem LGBV auch Vorhaben vorgelegt werden, die aus Sicht der Abteilung Raumplanung und Baurecht von besonderer räumlicher Relevanz sind.

Mitglieder (Stand 26.09.2022)

  • Arch. Mag. Andreas Cukrowicz (Vorsitz)
  • Arch. BSA Dieter Jüngling
  • Arch. DI Stefan Marte

Ersatzmitglieder (Stand 26.09.2022)

  • Arch. DI Bernardo Bader
  • Arch. DI Helmut Dietrich
  • Arch. DI Bettina Götz

Die Mitglieder des LGBV sind in Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen gebunden. 

Der Landesgestaltungsbeirat tagt bei Bedarf, in der Regel monatlich und beurteilt die ihm vorgelegten Projekte auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Plan- und Modellunterlagen. Für die Einschätzung und Beurteilung der Verträglichkeit eines Bauvorhabens im Kontext des Orts- und Landschaftsbildes, werden die jeweiligen Standorte (Geländestrukturen, Nachbargebäude, Durchwegung, Sichtbeziehungen etc.) auch vor Ort besichtigt. 

Pro Jahr behandelt der LGBV rund 30 Fälle. Für die Bauwerber besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen von „Bauherrengesprächen“ mit dem LGBV in Kontakt zu treten und sich auszutauschen.

Über die fachliche Expertise hinaus leistet der Landesgestaltungsbeirat zunehmend fachkundige Beratungen im Zusammenhang mit großen und komplexen orts- und städtebaulichen Aufgabenstellungen in den Gemeinden. Besonders die Anwendung so genannter „kooperativer Planungsverfahren“ hat in komplexen Fragestellungen und Planungssituationen vielfach zu qualitativ hochwertigen Ergebnissen geführt, die sowohl von den Bauwerber:innen als auch den Gemeinden und dem Land Vorarlberg mitgetragen wurden. Hierbei werden in einem strukturierten und moderierten Prozess mögliche Lösungsstrategien verschiedener Architekturbüros diskutiert, kritisch hinterfragt und zu einem stimmigen Gesamtgefüge für eine gelingende Quartiersentwicklung, die über eine isolierte Betrachtung von Einzelgebäuden hinausgeht, transformiert.

Aufgrund des großen Erfolges bisher durchgeführter kooperierter Prozesse werden derartige Planungsprozesse durch das Land Vorarlberg auch finanziell auf Grundlage der „Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von raumplanerischen Konzepten und sonstigen Gemeinde- und Regionalentwicklungsplanungen“ gefördert. 
 

Kontaktdaten

Raumplanung und Baurecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 27105

F +43 5574 511 927195

raumplanung@vorarlberg.at

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