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Kindergartenpersonalaufwand - Besondere Bedarfszuweisungen

Gemeinden mit einer unterdurchschnittlichen Finanzkraftkopfquote erhalten über die 60 prozentige Landesförderung hinaus besondere Bedarfszuweisungen zum Kindergartenpersonalaufwand.

Diese Förderung aus besonderen Bedarfszuweisungen ist umso höher, je geringer die Finanzkraft und je kleiner die Gemeindegröße ist. Die Förderhöhe beträgt dabei zwischen 10 und 30 Prozent des für die Landesförderung anerkannten Personalaufwands.

Termine und Fristen

Keine Terminvorgabe, da die Gewährung der besonderen Bedarfszuweisungen von Amts wegen erfolgt.

Rechtsgrundlagen

Förderungsbeschluss der Vorarlberger Landesregierung

Voraussetzungen

Grundlegende Voraussetzung ist, dass die Gemeinde eine unterdurchschnittliche Finanzkraft aufweist und den Kindergartenpersonalaufwand zur Gänze selber trägt.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

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